Zwischenverfahren | Dresden

Zwischenverfahren – von der Anklage bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens

Im Zwischenverfahren entscheidet das mit der Sache befasste Gericht, ob es die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. In diesem Stadium muss sorgsam abgewogen werden, ob weiterer Sachvortrag seitens der Verteidigung erforderlich und geeignet erscheint, die Eröffnung des Hauptverfahrens noch zu verhindern oder ob entlastendes Material erst im Rahmen der Hauptverhandlung selbst vorgebracht werden soll.

Verständlicherweise fordern Mandanten hier regelmäßig, dass der Verteidiger jetzt noch einmal alles unternimmt, um mittels weiteren Vortrags sachlicher oder rechtlicher Natur die Verfahrenseröffnung doch noch zu verhindern. Dies kann jedoch in vielen Fällen nach hinten losgehen und eine erfolgreiche Verteidigung im Rahmen des anschließenden Hauptverfahrens geradezu unmöglich machen. 

Einige Kolleginnen und Kollegen raten daher sogar gänzlich davon ab, hier überhaupt etwas vorzutragen. Andere stellen wiederum auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ab. Ein Verteidiger muss hier richtigerweise ein Gespür dafür entwickeln, wann weiterer Verteidigungsvortrag sinnvoll ist und wie weit er dabei gehen darf.

Hier gelang es Rechtsanwalt Michael van Eckert in der Vergangenheit selbst bereits eröffnete Hauptverfahren doch noch mittels eines entscheidenden Schriftsatzes und durch gute Kommunikation mit der Justiz zur Einstellung zu bringen, ohne dass auch nur ein einziger Tag öffentlich verhandelt wurde. In anderen Verfahren gingen die Akten ohne Verteidigervortrag an die Staatsanwaltschaft zurück und gelangten im weiteren Verlauf zur Einstellung und auch der Griff zum Telefon bewirkt in diesem Verfahrensstadium gelegentlich mehr als der geschliffenste Schriftsatz.

Pauschale Aussagen und Handlungsweisen verbieten sich daher selbst hinsichtlich eines so rudimentär wie teils widersinnig erscheinenden Verfahrensabschnitts wie dem strafprozessualen Zwischenverfahren. Wie überall im Strafverfahren muss hier mit der Mandantschaft die sinnvollste, mit dem Mandanten sorgsam abgewogene Entscheidung für den konkreten Einzelfall getroffen werden.

Wenn Sie eine Anklage erhalten haben und das Ermittlungsverfahren daher bereits abgeschlossen ist, prüft Rechtsanwalt Michael van Eckert gern auch kurzfristig, ob das Mandat übernommen werden kann und ob ein Sachvortrag noch zu einer Verfahrenseinstellung führen kann und stimmt mit Ihnen und den übrigen Beteiligten das weitere Verfahren und mit Ihnen die Verteidigungsstrategie ab.

So erreichen Sie uns:

Tel: +49 (0) 351 – 309 345 70
Fax: +49 (0) 351 – 309 345 71
E-Mail: info@ve-strafrecht.de
Signal: +49 (0) 151 70115882

Auf einen Blick

Rechtsanwaltskanzlei Michael van Eckert | Kanzlei für Strafrecht Dresden

Förstereistraße 25
01099 Dresden

Tel: +49 (0) 351 – 309 345 70
Fax: +49 (0) 351 – 309 345 71
E-Mail: info@ve-strafrecht.de
Signal: +49 (0) 151 70115882

Stellen Sie gleich Ihre Anfrage!

sicher, diskret und verschlüsselt