Häufig gestellte Fragen Strafrecht und Vorladung
Häufig gestellte Fragen zum Strafrecht und zur Strafverteidigung – Antworten vom Experten
Vorladung und Co. Willkommen im FAQ-Bereich der Kanzlei van Eckert. Hier können hoffentlich die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Strafrecht und Strafverteidigung auf eine verständliche Weise beantwortet werden.
Strafrecht kann komplex und verwirrend sein und es kann vor allem schwierig sein, fundierte Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst betroffen ist und nicht über die richtigen Informationen verfügt. Dieser FAQ-Bereich wurde erstellt, um Ihnen dabei zu helfen, einige Ihrer wichtigsten Fragen zu vorab beantworten.
Die Antworten beruhen auf der umfangreichen Erfahrung und Expertise der Kanzlei im Strafrecht und sollen Ihnen die bestmögliche Unterstützung auf die drängendsten Fragen bieten.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder juristische Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Nun, schauen Sie sich um und finden Sie heraus, wie wir Ihnen helfen können!
Tel.: 0351 – 309 345 70 Signal: 0151 – 7011 5882 E-Mail: info@ve-strafrecht.de
Auf einen Blick

Was ist ein Strafverteidiger und wofür ist er da?
Ein Strafverteidiger ist ein Anwalt oder Hochschullehrer, der Personen vertritt, die beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Die Rolle eines Strafverteidigers besteht darin, seinen Mandanten bei allen rechtlichen Schritten zu beraten und zu vertreten, die im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Anklage oder Beschuldigung gegen ihn oder sie stehen.
Die Strafprozessordnung spricht vom “Verteidiger” Man spricht vom Strafverteidiger, weil es um die Verteidigung im Strafverfahren geht. Das Recht auf einen Strafverteidiger besteht zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens. Dieser sollte bereits bei dem ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. Meist ist dies die Vorladung, Durchsuchung oder die Eröffnung eines Haftbefehls.
Der Strafverteidiger hat umfassende Rechte und Pflichten. Die wichtigste dabei ist der Schutz der Interessen seines Mandanten, indem er die Umstände des Falles insbesondere nach Akteneinsicht untersucht, Beweise sammelt, Zeugen befragt und eine Verteidigungsstrategie entwickelt.
Der Anwalt wird seinen Mandanten auch während des gesamten Gerichtsverfahrens vertreten und gegebenenfalls Berufung oder Revision (Rechtsmittel) gegen ein Urteil einlegen.
Ein Strafverteidiger spielt auch eine gewichtige Rolle, wenn es darum geht, eine “gerechte” Strafe für eine Straftat (Strafmaßverteidigung) zu erhalten oder einen Freispruch zu erzielen, wenn die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen oder die Regeln der Strafprozessordnung oder anderer Gesetze nicht eingehalten wurden.
Darüber hinaus kann ein Strafverteidiger auch dazu beitragen, den Ruf seines Mandanten zu schützen und eine öffentliche Verurteilung zu verhindern, die sich auf zukünftige Beschäftigungsmöglichkeiten und persönliche Beziehungen auswirken kann (Nebenfolgen).
Kurz gesagt, ein Strafverteidiger ist dafür da, die Interessen und Rechte seines Mandanten zu verteidigen und zu schützen, wenn dieser beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben.
Was sind die rechtlichen Konsequenzen bei einer Anklage wegen einer Straftat?
Wenn eine Person wegen einer Straftat angeklagt wird, kann das zu verschiedenen rechtlichen Konsequenzen führen, je nach Schwere und Art der Anklage. Hier sind einige der möglichen Konsequenzen:
- Gerichtsverfahren: Wenn eine beschuldigte Person angeklagt wird, muss sie in der Regel ein Gerichtsverfahren durchlaufen, bei dem der Fall vor Gericht verhandelt wird. Häufig lässt sich ein gerichtliches Verfahren jedoch beim Erhalt einer Vorladung oder auch einer Anklage noch abwenden und es kommt zu einer Verfahrenseinstellung oder dem Erlass eines Strafbefehls.
- Verurteilung: Wenn der Angeklagte im Gerichtsverfahren für schuldig befunden wird, wird er in der Regel verurteilt oder verwarnt (vgl. § 59 StGB).
- Geldstrafen: Eine Geldstrafe kann verhängt werden, wenn eine Person wegen einer Straftat verurteilt wird. In der Regel sind dies Fälle unterer bis mittlerer Kriminalität, insbesondere wenn die Person erstmalig mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.
- Freiheitsstrafe: Eine Person kann wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, die je nach Art und Schwere der Straftat von einigen Monaten bis hin zu lebenslanger Haft reichen kann.
- Bewährung: Dabei handelt es sich um genau zu sein um eine Freiheitsstrafe, die jedoch nicht vollstreckt wird. Vielmehr wird die Vollstreckung der Freiheitsstrafe vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt. In einigen Fällen kann das Gericht eine Bewährungsstrafe anordnen, bei der der Verurteilte eine bestimmte Zeit lang auf Bewährung ist und sich an bestimmte Auflagen und Weisungen halten muss (vgl. Vollstreckung, Bewährung und Vollzug).
- Schadensersatz: Wenn eine Person aufgrund der Straftat einen Schaden erlitten hat, kann das Gericht den Täter im Rahmen des sog. Adhäsionsverfahrens (§ 403 ff. StPO) anweisen, den Schaden zu reparieren oder Schadensersatz zu leisten.
- Eintrag im Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen einer Straftat kann zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen, der sich auf zukünftige Beschäftigungsmöglichkeiten auswirken kann. Wichtig ist dabei, dass nicht jede Verurteilung ins Führungszeugnis aufgenommen wird (vgl. Nebenfolgen).
Die Konsequenzen einer Anklage wegen einer Straftat können also sehr ernst sein und den Ruf und die Zukunft einer Person beeinträchtigen. Es ist daher wichtig, sich bereits frühzeitig, spätestens nach Erhalt einer Vorladung oder bei bevorstehender Durchsuchung von einem erfahrenen und qualifizierten Strafverteidiger beraten und vertreten zu lassen.
Einen Sonderfall der Anklage stellt der Strafbefehl dar. Durch diesen wird die öffentliche Klage erhoben (§ 407 Abs. 1 Satz 4 StPO), ohne dass es zwingend zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Im Einzelnen kann hierzu auf die bereits an anderer Stelle vorgenommenen Ausführungen zum Strafbefehl verwiesen werden.
Wie läuft das Verfahren bei einer Vorladung oder Anklage ab?
Das genaue Verfahren bei einer Vorladung oder Anklage kann je nach Art und Schwere der Straftat und dem Gericht, das den Fall bearbeitet, variieren. Im Allgemeinen können jedoch folgende Schritte erwartet werden:
- Vorladung: Wenn eine Person von der Polizei vorgeladen wird, wird erwartet, dass sie in der Regel bei der Polizei erscheint und Fragen zu dem Vorwurf beantwortet. Davon ist jedoch dringend abzuraten. Sie müssen auf die Vorladung noch nicht einmal reagieren. Besprechen Sie diese in jedem Fall mit einem Strafverteidiger.
- In einigen Fällen kann auch eine schriftliche Stellungnahme verlangt werden. Diese enthält dann “Pflichtangaben” und freiwillige Angaben und muss ebenfalls grundsätzlich nicht beachtet werden. Es ist jedoch wichtig, eine Vorladung nicht zu ignorieren, da ein kompetenter Strafverteidiger bereits hier die Weichen für das weitere Verfahren stellen kann und eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens erreichen kann.
- Anklage: Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass genügend Beweise vorliegen, um eine Straftat anzuklagen, kann eine Anklage erhoben werden (§ 170 Abs. 1 StPO). Die Anklage wird dem Angeklagten vom Gericht übersandt und enthält Details zur Anklage und dem bevorstehenden Gerichtsverfahren. Dem Angeklagten wird im Rahmen des gerichtlichen Zwischenverfahrens vom Gericht eine Frist gesetzt, innerhalb derer er Beweismittel zu seiner Entlastung sowie Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens benennen kann.
- Gerichtsverfahren: Wenn eine Anklage erhoben wird und diese nicht innerhalb des Zwischenverfahrens zu Fall gebracht werden kann, wird der Fall in der Regel vor Gericht verhandelt. Das Verfahren kann je nach Art der Straftat vor einem Amtsgericht, einem Landgericht oder einem höheren Gericht stattfinden. Der Angeklagte hat in einigen Fällen, wie beim Strafbefehl auch das Recht, sich von einem Strafverteidiger vor Gericht vertreten zu lassen (§ 411 Abs. 2 Satz 1 StPO).
- Urteil: Am Ende des Gerichtsverfahrens wird ein Urteil gefällt oder das Verfahren per Beschluss eingestellt. Wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird, kann dies zu einer Verurteilung und zu verschiedenen rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung. Wenn der Angeklagte für unschuldig befunden wird, wird er oder sie freigesprochen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Verfahren bei einer Vorladung oder Anklage komplex sein kann und dass jeder Fall unterschiedlich ist. Eine kompetente rechtliche Beratung und Vertretung durch einen kompetenten Strafverteidiger ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern alternativlos.
Setzen Sie sich daher gern mit uns in Verbindung:
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Wie wähle ich den richtigen Strafverteidiger für mich aus?
Die Auswahl des richtigen Strafverteidigers ist eine wichtige Entscheidung und sollte sorgfältig getroffen werden. Hier sind einige Tipps, die bei der Suche nach einem geeigneten Strafverteidiger helfen können:
- Recherchieren Sie: Nutzen Sie das Internet, um nach Anwälten in Ihrer Region zu suchen, die auf Strafverteidigung spezialisiert sind. Sie können auch Empfehlungen von Freunden, Familie oder anderen Anwälten einholen.
- Überprüfen Sie die Erfahrung: Überprüfen Sie die Erfahrung des Anwalts, indem Sie nach Informationen über Erfolge, Ausbildung und Erfahrung fragen. Sie sollten auch sicherstellen, dass der Anwalt in Ihrer spezifischen Angelegenheit erfahren und kompetent ist.
- Fragen Sie nach den Kosten: Fragen Sie nach den Kosten und den Zahlungsbedingungen des Anwalts. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Kosten verstehen und sich diese leisten können. Zum Punkt Kosten können zudem die Ausführungen hier einen Überblick liefern. Fragen Sie den Anwalt außerdem, ob er regelmäßig Pflichtverteidigungen übernimmt. Wer von Pflichtverteidigungen lebt, der lebt von der Hand des Vorsitzenden, der ihn regelmäßig beiordnet. Eine harte und unnachgiebige Gangart gegenüber dem Gericht ist dann in der Regel kaum zu erwarten.
- Sparen Sie nicht am falschen Ende: Bei Strafsachen ist der Spaß vorbei. Ein Eintrag im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis kann Sie im schlimmsten Fall die Existenz kosten. Der günstigste Strafverteidiger hat schon so manchem Unschuldigen eine Haftstrafe eingebracht. Die Chancen, einmal gemachte Fehler im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens zu korrigieren sind marginal und die Kosten schnell mehr als doppelt so hoch.
- Treffen Sie sich mit dem Anwalt: Vereinbaren Sie ein persönliches Treffen mit dem Anwalt, um Ihre Fragen zu besprechen und zu sehen, ob Sie eine gute Beziehung aufbauen können. Vergewissern Sie sich noch am Telefon, ob dies noch von den Kosten einer Erstberatung gedeckt wird und lassen Sie sich dies per E-Mail bestätigen. Sie sollten auch sicherstellen, dass der Anwalt Ihre Ziele und Ihre Interessen versteht.
- Überprüfen Sie Referenzen: Fragen Sie den Anwalt nach ähnlichen Fällen, die er bereits bearbeitet hat. Zwar ist es dem Anwalt nicht gestattet, Namen und Kontaktdaten zu benennen, jedoch erfährt man im Gespräch schnell, ob der Anwalt vom Fach ist oder sein Geld woanders verdient.
- Fragen Sie nach der Strategie: Fragen Sie den Anwalt nach der Strategie, die er für Ihre Angelegenheit vorschlägt. Erwarten Sie jedoch vor Akteneinsicht keine vertieften Erwägungen. Wer Ihnen, ohne die Akte zu kennen, eine genaue Strategie aufzeigt, handelt unseriös. Stellen Sie sicher, dass Sie die strategischen Punkte verstehen und sich damit wohlfühlen.
- Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl: Am Ende sollten Sie sich für einen Anwalt entscheiden, dem Sie vertrauen und mit dem Sie sich gut aufgehoben fühlen. Wählen Sie jemanden, der Ihre Fragen beantwortet, der ehrlich und offen mit Ihnen kommuniziert und der Ihre Interessen im Auge hat.
Es ist wichtig, dass Sie sich Zeit nehmen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Eine gute Verteidigung kann den Unterschied zwischen einer Verurteilung und einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens ausmachen. Die Weichen hierfür werden häufig bereits bei der Vorladung gestellt.

Wie hoch sind die Kosten für die Dienstleistungen eines Strafverteidigers?
Die Kosten für die Dienstleistungen eines Strafverteidigers können sehr unterschiedlich sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu finden sich bereits an unterschiedlichen Stellen der Website Ausführungen. Hilfreich kann die Zusammenstellung unter dem gesonderten Punkt “Anwaltskosten Strafrecht” sein.
Zu den Kostenfaktoren gehören vereinfacht ausgedrückt die Komplexität des Falls, die Erfahrung des Anwalts, die geografische Lage und die Dauer des Verfahrens.
Einige Anwälte arbeiten auf Stundenbasis und berechnen einen festen Stundensatz, während andere eine Pauschalgebühr für den gesamten Fall vereinbaren. Die gesetzliche Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder die Vergütungssätze der sogenannten Pflichtverteidigung ermöglichen jedoch in den seltensten Fällen eine kostendeckende Arbeit und können daher kaum als Maßstab genommen werden.
In der Regel werden Sie bei der Suche nach einem Anwalt um eine kostenlose Erstberatung bitten können, um die Kosten und Gebühren zu besprechen und eine Vereinbarung zu treffen, die für beide Parteien angemessen ist. Der Anwalt kann jedoch auch für diese Erstberatung bis zu 190 EUR netto verlangen und tut dies regelmäßig, wenn es sich dabei um eine komplexe Angelegenheit handelt. Einfache telefonische Ad-hoc-Anfragen sollten jedoch, sollte es zu keiner Mandatierung kommen, in den wenigsten Fällen Kosten verursachen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Dienstleistungen eines Strafverteidigers hoch sein können. Es ist jedoch eine Investition in Ihre Zukunft und kann Ihnen helfen, eine Verurteilung zu vermeiden oder eine mildere Strafe zu erhalten, die dann gegebenenfalls nicht in einem Führungszeugnis erscheint. Sie sollten sich also nicht scheuen, eine angemessene Summe für einen guten Anwalt auszugeben. Dies sollte jemand sein, der die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesentwicklungen und bestehende Gesetzeslücken genau kennt. Kaum etwas ist ärgerlicher, als wegen eines Gesetzes verurteilt worden zu sein, das bei näherem Hinsehen überhaupt nicht auf den Fall anwendbar war.
Was kann ich von einem Strafverteidiger erwarten und was wird von mir erwartet?
Von einem Strafverteidiger können Sie eine professionelle und engagierte Verteidigung erwarten. Der Anwalt wird Ihre Rechte verteidigen, Beweise sammeln, Akten auswerten, Zeugen befragen und mit dem Staatsanwalt und dem Gericht verhandeln, um die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Ein Strafverteidiger wird auch Ihre Fragen beantworten, Sie über den Fortschritt Ihres Verfahrens auf dem Laufenden halten und Sie ein etwaiges gerichtliches Verfahren vorbereiten.
Von Ihnen wird erwartet, dass Sie Ihrem Anwalt ehrliche und vollständige Informationen über Ihren Fall geben. Sie sollten auch alle Termine und Anforderungen im Zusammenhang mit Ihrem Fall einhalten und eng mit Ihrem Anwalt zusammenarbeiten, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ob der Anwalt Ihnen glaubt oder nicht, ist dabei unerheblich. Ein kompetenter Anwalt wird sich auf die Ermittlungsakte konzentrieren und fortlaufend überprüfen, ob man Ihnen den Tatvorwurf nachweisen kann.
Im Strafverfahren zählt nicht das, was Sie getan oder nicht getan haben. Es zählt einzig, was der Staat meint, Ihnen nachweisen zu können.
Auf keinen Fall sollten Sie Ihrem Anwalt Informationen vorenthalten. Ein qualifizierter Verteidiger verteidigt Sie nicht besser oder schlechter, je nachdem, ob er von Ihrer Schuld oder Unschuld überzeugt ist. Für ihn zählt einzig und allein das, was der Staat Ihnen nachweisen kann.
Es ist wichtig, eine offene und vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Anwalt aufzubauen und ihm alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die er benötigt, um Ihren Fall bestmöglich zu verteidigen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Strafverteidiger ab?
Die Zusammenarbeit mit einem Strafverteidiger beginnt in der Regel mit einer Erstberatung. In diesem Gespräch wird der Anwalt Ihre Rechte erläutern, Ihre Fragen beantworten und Ihnen eine Einschätzung Ihres Falls geben (hier gehts zur Erstberatung).
Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Anwalt zu beauftragen, wird er eine umfassende Untersuchung Ihres Falls durchführen. Der Anwalt wird Beweise sammeln, Akten auswerten, Zeugen befragen und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln.
Während des gesamten Verfahrens wird der Anwalt Sie auf dem Laufenden halten und Sie über den Fortschritt Ihres Falls informieren. Sie sollten auch eng mit Ihrem Anwalt zusammenarbeiten, indem Sie alle erforderlichen Informationen bereitstellen und alle Anforderungen im Zusammenhang mit Ihrem Fall erfüllen.
Im Falle einer Gerichtsverhandlung wird der Anwalt Sie auf das Verfahren vorbereiten und Sie, falls nicht Schweigen die bessere Strategie ist, auch dabei unterstützen, vor Gericht auszusagen.
Die Zusammenarbeit mit einem Strafverteidiger erfordert Vertrauen und eine offene Kommunikation. Sie sollten Ihrem Anwalt alle relevanten Informationen über Ihren Fall zur Verfügung stellen und ihm vertrauen, dass er Ihre Interessen bestmöglich verteidigt.
Wie lange dauert ein Strafprozess?
Die Dauer eines Strafprozesses hängt von vielen Faktoren ab und kann sehr unterschiedlich sein. Ein Strafprozess kann von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Jahren dauern. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung, auch im Falle einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO, gelten Sie jedoch als unschuldig “bis zum Beweis des Gegenteils”. Bei § 153a StPO ist Ihnen das Gegenteil eben gerade nicht nachgewiesen worden.
Die Dauer des Strafverfahrens hängt unter anderem von der Schwere des Tatvorwurfs, der Komplexität des Falls und der Anzahl der Zeugen und Beweismittel ab. Auch die Verfügbarkeit von Richtern, Anwälten und Gerichtssälen kann die Dauer beeinflussen. Corona und demographischer Wandel tragen ihren Teil dazu bei, dass die Dauer des Strafverfahrens sich teils erheblich verlängert, wobei darauf nicht spekuliert werden darf.
Ein Strafprozess dauert zudem länger, wenn er nicht erster Instanz abgeschlossen wird, sondern ins Rechtsmittelverfahren (Berufung oder Revision) gelangt oder wenn es zu Verzögerungen unterschiedlicher Art kommt. Eine Verfahrensverzögerung kann sich jedoch für den Einzelnen auch aus unterschiedlichen Gründen als vorteilhaft erweisen. Gleichwohl greift die meist pauschal unterstellte Absicht der “Prozessverschleppung” durch die Verteidigung in der Regel zu kurz und wird häufig sogar von der Gegenseite betrieben, um den Beschuldigten im Verfahren “mürbe” zu machen. Auch hier ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant von herausragender Bedeutung.
Es ist schwierig, eine genaue Dauer für einen Strafprozess zu nennen, da jeder Fall individuell ist und von vielen Faktoren abhängt. In der Regel dauert ein Strafprozess jedoch mehrere Monate bis hin zu mehreren Jahren.
Was sind meine Rechte als Beschuldigter oder Angeklagter?
Als Beschuldigter oder Angeklagter haben Sie eine Reihe von Rechten, die Ihnen während des Strafverfahrens zustehen. Einige der wichtigsten Rechte sind:
- Das Recht auf einen Anwalt: Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu konsultieren und ihn als Vertreter zu beauftragen. Ob Sie sich einen Anwalt leisten können oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wenn ein Fall sog. “notwendiger Verteidigung” gem. § 140 StPO vorliegt, wird Ihnen ein von Ihnen zu benennender Verteidiger beigeordnet oder Sie überlassen die Auswahl dem Gericht. In der Regel wählen die Gerichte dann jedoch die pflegeleichten Pflichtverteidiger ihres Bezirks aus, welche schon aus Interesse an weiteren Beiordnungen keine oder nur wenige Anträge stellen. Sie sollten daher in jedem Fall Ihren Verteidiger selbst auswählen.
- Das Recht, sich nicht selbst zu belasten: Sie müssen und sollten gar nichts sagen. Alles was Sie sagen wird man so protokollieren, dass man es Ihnen anlasten kann.
- Das Aufklärungsrecht: Ihnen ist bei der ersten Vernehmung mitzuteilen, welche Tat Ihnen zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Hier ist äußerste Vorsicht geboten und dringend Rücksprache mit dem Anwalt zu nehmen. Schnell kann aus einer vermeintlichen und leicht aus der Welt zu schaffenden “Lappalie” ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem, zwei oder sogar fünf Jahren werden. Hier ist unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Den Vorwurf notieren Sie sich und besprechen diesen und den zugrunde liegenden Sachverhalt mit einem Strafverteidiger.
- Das Recht auf Akteneinsicht: Sie haben das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakte zu erhalten und sich über den Stand des Verfahrens zu informieren. Dies kann und sollte durch einen Anwalt geschehen. Als Privatperson haben Sie zwar auch ein Recht auf Akteneinsicht. Dieses wird Ihnen aber in der Regel durch Einsicht auf der Polizeidienststelle gewährt. Ermittler versuchen dann selbstverständlich weiter zu ermitteln und Sie in vermeintliche belanglose Gespräche zu verwickeln, worüber Aktenvermerke hinsichtlich dessen, was sie angeblich gesagt haben, gefertigt werden. Der Anwalt kann sich die Akte zusenden lassen und mit Ihnen in aller Ruhe gemeinsam auswerten und gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwerfen.
- Das Recht auf ein faires Verfahren: Sie haben das Recht auf ein faires und unvoreingenommenes Verfahren (Art. 6 EMRK). Dazu gehört, dass die Beweise fair und objektiv bewertet werden und dass Sie vor Diskriminierung und Vorurteilen geschützt sind. In der Praxis wird dies jedoch nur unzureichend berücksichtigt und erfordert regelmäßig entschiedenes Vorgehen vonseiten der Verteidigung.
- Das Anwesenheitsrecht: Als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren haben Sie das Recht, bei richterlichen Vernehmungen von Zeugen oder Sachverständigen anwesend zu sein. Der Beschuldigte – dann Angeklagter genannt – hat ferner ein Recht auf Anwesenheit in der strafrechtlichen Hauptverhandlung. Ausnahmen sind hierfür eng begrenzt und in den §§ 231 Abs. 2, 231a-233 sowie § 247 StPO geregelt.
- Das Beweisantrags- und Fragerecht: Sie haben das Recht, während des Strafverfahrens Zeugen zu benennen und sie im Verfahren anzuhören und zu befragen.
- Der Anspruch auf rechtliches Gehör: Der Anspruch bedeutet, dass dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werde muss, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen und dass das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss.
Diese Rechte sind wichtig, um sicherzustellen, dass Sie ein faires Verfahren erhalten und dass Ihre Interessen als Beschuldigter oder Angeklagter geschützt werden. Ein Merkblatt mit den wichtigsten Rechten des Beschulditgen finden Sie zudem im Menü unter “Checklisten Formulare“.
Wie gehe ich mit einem Haftbefehl um?
Wenn gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde, erfahren Sie dies in der Regel bei Ihrer Festnahme und erhalten im weiteren Verlauf die Gelegenheit, einen Verteidiger zu kontaktieren. Machen Sie hiervon keinen Gebrauch, so wird Ihnen spätestens mit der Vorführung beim Haftrichter zur Haftbefehlseröffnung ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Zweck des Haftbefehls ist es, das Verfahren zu sichern und insbesondere Sie an der Flucht zu hindern. Voraussetzung ist zudem ein dringender Tatverdacht und die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Die Haftgründe sind in § 112 und § 112a StPO geregelt.
Wenn gegen Sie oder eine nahestehende Person ein Haftbefehl erlassen wurde, so kann im Vorführungstermin beantragt werden, den Haftbefehl gegen geeignete Auflagen außer Vollzug zu setzen oder diesen ganz aufzuheben. Daneben besteht die Möglichkeit, Haftprüfung zu beantragen oder gegen den Haftbefehl selbst oder die gerichtliche Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Viel häufiger sind jedoch Fälle, in denen die Angehörigen den Anwalt über die Verhaftung informieren und den Anwalt mit der Verteidigung beauftragen. Der Anwalt wird dann bei der Staatsanwaltschaft einen sogenannten Einzelsprechschein zur Durchführung eines unüberwachten Mandatsanbahnungsgesprächs beantragen und den Beschuldigten in der Untersuchungshaft besuchen. Nur der Beschuldigte oder das zuständige Gericht kann den Verteidiger mit der Verteidigung beauftragen.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Beschuldigte sich eines Verteidigers seiner Wahl und seines Vertrauens bedienen kann und nicht etwa von dritter Seite wie etwaigen Mittätern, Eltern oder Unternehmensverantwortlichen einen Verteidiger aufgedrückt bekommt, der nicht ausschließlich die Rechte und Interessen des Beschuldigten vertritt.
Was mache ich bei einer Durchsuchung?
Wenn bei Ihnen eine Durchsuchung stattgefunden hat oder Sie eine solche befürchten, gibt es einige wichtige Dinge, die Sie beachten müssen:
- Ruhe bewahren: Verhalten Sie sich passiv, wichtig ist, dass Sie ruhig bleiben und sich nicht provozieren lassen. Alles andere kann zu Ihrer Verhaftung und Anordnung der Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr führen. Vermeiden Sie jedoch nach Möglichkeit sog. “Zufallsfunde” (Nr. 8 u. 9).
- Keinerlei Aussage zur Sache: auch keine informellen Gespräche oder informatorischen Vorgespräche
- Unverzüglich einen Strafverteidiger kontaktieren: 0151 – 70 11 58 82
- Durchsuchungsleiter bitten, abzuwarten: Wenigstens bis der Strafverteidiger vor Ort ist. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch, jedoch wird der Bitte in der Regel entsprochen, wenn der Strafverteidiger sich zeitnah ankündigt und dadurch von einem geordneten Verlauf der Maßnahme ausgegangen werden kann.
- Machen Sie sich Notizen: Dies gilt für Namen, Dienstbezeichnungen, ggf. telefonische Erreichbarkeit der durchsuchenden Beamten sowie der hinzugezogenen Zeugen. Die Presse hat kein Recht auf Anwesenheit bei der Durchsuchung!
- Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen: Fragen Sie nach dem Durchsuchungsbeschluss. Dieser ist Ihnen auszuhändigen. Falls die Durchsuchung lediglich mündlich angeordnet wurde, lassen Sie sich die Gründe für das Vorliegen von Gefahr im Verzug mitteilen (diese müssen aktenkundig gemacht werden!) Wichtig sind dabei:
- Von wann datiert der Durchsuchungsbeschluss?
- Wegen welcher Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist die Durchsuchung angeordnet worden?
- Auf welche Räumlichkeiten erstreckt sich der Beschluss?
- Zum Auffinden welcher Gegenstände ist die Durchsuchung angeordnet?
- Wer ist mit der Durchsuchung beauftragt?
- Anwesenheitsrecht: Machen Sie von Ihrem Anwesenheitsrecht Gebrauch.
- Nichts freiwillig herausgeben: Jeder Sicherstellung oder Beschlagnahme ist ausdrücklich zu widersprechen. Sorgen Sie dafür, dass der Widerspruch ins Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll aufgenommen wird.
- Vermeidung von Zufallsfunden: Die gesuchten Gegenstände können gegebenenfalls (nach Rücksprache mit dem Anwalt) vorgelegt, jedoch nicht freiwillig, d. h. nicht ohne ausdrücklich protokollierten Widerspruch herausgegeben werden. Der Durchsuchungszweck ist damit erledigt und gleichzeitig wird dadurch vermieden, dass die Beamten bei der Durchsuchung weitere gegebenenfalls interessante Gegenstände bei Gelegenheit der Durchsuchung auffinden, sog. “Zufallsfunde”.
- Auf Fotokopien bestehen: Insbesondere bei Durchsuchungen in Unternehmen und Büros kann dies zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs dringend erforderlich sein. Dem wird auch in der Regel entsprochen.
- Auf ein möglichst genaues Sicherstellungsverzeichnis bestehen: “Kiste voller Ordner” genügt nicht.
- Verteidigungsunterlagen o. Ä. nur in versiegelter Form: Keine Durchsicht ohne gerichtliche Entscheidung. Diese werden zwar zunächst mitgenommen, bleiben jedoch versiegelt, bis ein Gericht über die Zulässigkeit ihrer Sichtung entschieden hat.
- Nichts unterschreiben!
- Keine Zeugenvernehmungen: Ihr Hausrecht wird vom Durchsuchungsbeschluss nur insoweit suspendiert, als Sie die Durchführung zum Auffinden von Beweismitteln oder zur Ergreifung des Beschuldigten zu dulden haben. Auf keinen Fall müssen und sollten Sie dulden, dass die Ermittler in Ihren Firmenräumlichkeiten Zeugenbefragungen durchführen.
- Keinerlei Widerstandshandlungen: Sie werden sonst verhaftet. Stattdessen Begleitung und Beobachtung der Ermittler und darauf achten, dass diese nur die im Beschluss genannten Räumlichkeiten und Gegenstände durchsuchen (“Manndeckungsprinzip”).
- Protokoll der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen lassen und darauf achten, dass alles so genau wie möglich bezeichnet wurde (vgl. Nr. 11).
Nach der Durchsuchung sollten Sie sich ein Gedächtnisprotokoll fertigen und möglichst unverzüglich mit einem Anwalt sprechen. Dies ist wichtig, um die Konsequenzen der Durchsuchung und die nächsten Schritte zu besprechen.
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