Strafverfahren | Dresden
Strafverfahren – schwere Jungs, Aufsichtsräte und Vereinsvorstände
Das erstinstanzliche Strafverfahren gliedert sich in die Stadien Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren. Daran anschließen können sich Vollstreckung und Vollzug sowie das Rechtsmittelverfahren und die Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Strafverfahren.
Wer heute ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen gerät, entscheidet dabei längst nicht mehr ein wie auch immer gearteter Hang zu Verbotenem oder ein risikofreudiges Verhalten des Einzelnen. Auch die Vorsichtigen werden mitunter strafrechtlich belangt. Gerade wer regelmäßig im Strafrecht, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht, verteidigt, weiß, dass das Strafrecht als Lenkungsinstrument längst seinen Platz in der Gesellschaft eingenommen hat.
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen ganz “einfache”, anständige und unbescholtene Bürger sind dadurch nicht mehr die Ausnahme, sondern mehr und mehr die Regel in einer spezialisierten Strafrechtskanzlei.
Wer heute in irgendeinem Bereich Verantwortung übernimmt, sei es als Geschäftsführer, Standortleiter, (Zahn-)Arzt oder Steuerberater, Rechtsanwalt oder Gewerbetreibender, erhält früher oder später mit ziemlicher Sicherheit auch einmal einen Anhörungsbogen als Beschuldigter in einem Strafverfahren.
Dass die Vertreter der Staatsmacht dabei ihre eigenen Regeln und Sanktionsmechanismen nicht mehr verstehen und in Anklagen regelmäßig Begriffe durcheinandergeworfen werden (Überleitungsrechnung statt Einnahmenüberschussrechnung, Handelsbilanz statt Steuerbilanz etc.) und fachgerichtliche Rechtsprechung mitunter ignoriert wird, hält den Richter dabei meist nicht davon ab, auch aussichtslose Verfahren zumindest erst einmal zu eröffnen. Der Begriff “Punishment by Procedure” ist auch im deutschsprachigen Verteidigersprech längst angekommen.
Umso wichtiger ist es, hier hartnäckig und standfest zu bleiben und dabei einen Verteidiger an seiner Seite zu wissen, der ebenso unnachgiebig und hartnäckig für die Position der Mandantschaft kämpft, ohne den Boden für eine sachliche Diskussion vorschnell zu verlassen. So ist jedes Verfahren bei jedem Gericht immer ein Einzelfall. In der Vergangenheit konnten ebenso gut einvernehmliche Lösungen bereits in der ersten Instanz erzielt werden, wie Entscheidungen über mehrere Instanzen erkämpft werden mussten. Vonseiten des Staates sind dabei jedoch kaum Konzessionen zu erwarten. “Milde Strafe” gegen frühes Geständnis – doch was, wenn es nichts zu gestehen gibt?
Selbst in einem solchen Fall werden in der Regel weder Kosten noch Mühen gescheut, um eine noch so abwegige Ermittlungshypothese zumindest in eine erstinstanzliche Verurteilung zu überführen.
Als Verteidiger muss man hier anecken können und wollen, ohne die Gepflogenheiten des gesunden Miteinanders außer Acht zu lassen. Dies erfordert vertiefte und vor allem bessere Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht als auf der Richterbank und zugleich taktisches Geschick, um den Gegner an der entscheidenden Stelle auflaufen zu lassen.
Rechtsanwalt Michael van Eckert verteidigt seit Jahren erfolgreich im Strafrecht und freut sich, mit Ihnen für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwerfen und je nach Verfahrensstadium fortzuentwickeln.
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