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Steuerrecht

Rechtsanwalt Michael van Eckert berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen auch in einzelnen Bereichen des Steuerrechts, insbesondere im Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsverfahren gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten.

Aufgrund der Tätigkeit im Wirtschafts– und Steuerstrafrecht wurden über die Jahre die Verwebungen zum materiellen Steuerrecht, aber auch zum Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsverfahren bei der täglichen Arbeit immer enger, sodass nicht nur die steuerrechtliche Expertise immer weiter zunahm, sondern auch Anfragen von Mandanten, ob nicht auch hier eine Vertretung nach außen – wenigstens flankierend zur bisherigen steuerlichen Beratung und Vertretung des Unternehmens – möglich sei.

Gerade in Dresden ist die Verflechtung von Steuerrecht und Strafrecht auf Beraterseite leider immer noch deutlich unterrepräsentiert und viele hoch qualifizierte Steurrechtler scheuen aus nachvollziehbaren Gründen die Auseinandersetzung mit der Strafjustiz, bei welcher die Uhren bekanntlich anders gehen.

Das Steuerrecht stellt dabei eine interessante, auch in intellektueller Hinsicht spannende Abwechslung zur oftmals von politischen Zwängen getriebenen Strafpolitik der Gerichte und Staatsanwaltschaften unter dem Gesichtspunkt “So etwas wollen wir hier nicht” dar.

Im Steuerrecht dauern die Verfahren in der Regel länger und die Gegenseite ist meist offener für rechtliche Auseinandersetzungen als im Strafverfahren, wo die Einwände der Verteidigung mitunter kommentarlos zur Akte genommen werden und eine inhaltliche Befassung meist erst auf vehementes Nachbohren durch den Anwalt stattfindet.

In Zeiten, in denen Strafrechtspolitik immer weiter in die Bereiche des formellen und materiellen Steuerrechts hineingreift und Korrekturen und Nachmeldungen nicht nur zu Haftungsbescheiden und Vollstreckungsmaßnahmen, sondern immer häufiger auch zur Einleitung von Steuerstrafverfahren führen, ist es daher angezeigt, dass auch steuerrechtliche und strafrechtliche Beratung und Vertretung die Scheu voreinander verlieren.

Qualitätsmerkmal der Kanzlei in der steuerstrafrechtlichen Beratung und Verteidigung ist hier unter anderem stets, auf steuerrechtliche Expertise von außen nicht einfach blind zu vertrauen, sondern steuerliche Gutachten – auch wenn diese von namhaften Großkanzleien verfasst sind – genauestens auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen und falls erforderlich in angepasster Form oder überhaupt nicht in den Prozess einzuführen, wo der Vorwurf der “Auftragsarbeit” nicht abwendbar erscheint.

Das Beratungsspektrum der Kanzlei in steuerrechtlicher Hinsicht soll daher nicht Ihren steuerlichen Berater ersetzen, sondern wo möglich und nötig ergänzen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit fördern.

In beiden Verfahrensarten verteidigt und vertritt der Berater den Bürger gegenüber dem Staat, auf dessen Seite durch die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Spezialfinanzämtern und künftig womöglich ein Bundesfinanzkriminalamt, aber auch allgemein durch Vernetzung der Behörden in horizontaler und vertikaler Hinsicht eine für den Bürger nie dagewesene Bündelung von Kompetenzen entsteht, welche durch immer neue straf- und bußgeldbewehrte Meldepflichten neben den Vorwürfen der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung kein Stück ihrer einschüchternden Wirkung verlieren.

Lassen Sie sich daher in steuerlichen Fragen von Anfang an kompetent beraten und gehen Sie keine vermeidbaren Risiken ein.

So erreichen Sie uns:

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Fax: +49 (0) 351 – 309 345 71
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Rechtsanwaltskanzlei Michael van Eckert | Kanzlei für Strafrecht Dresden

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01099 Dresden

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