Rechtsanwalt Strafrecht Dresden
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Rechtsanwalt Michael van Eckert hat bereits frühzeitig durch Spezialisierung und eine klare Ausrichtung auf das Tätigkeitsfeld als Rechtsanwalt für Strafrecht den Grundstein für den Erwerb anwaltlicher Expertise im Strafrecht gelegt. Daneben garantiert die stetige Fort- und Weiterbildung im Bereich Strafrecht und Strafverteidigung für jede individuelle Situation die perfekte, maßgeschneiderte Lösung.
Strafrecht wird immer komplexer, aber dadurch auch immer interessanter. Was früher – soweit überhaupt strafrechtlich verfolgt – überwiegend von Allgemeinkanzleien und Steuerberatern abgearbeitet wurde, verlangt heute mehr denn je nach Spezialisten.
Bei der Staatsanwaltschaft arbeiten Juristen, die sich im Alltag ausschließlich mit Strafrecht befassen. Um für den Mandanten Chancengleichheit zu gewährleisten und dabei auf Augenhöhe zu handeln, darf sich der Anwalt hier keine Verzettelung leisten.
Gerichte und Staatsanwaltschaften versuchen regelmäßig, den einmal zugelassenen Angklagesatz, unter Ausblendung jeglicher Zweifel und Widersprüche, wenigstens zum Teil in eine erstinstanzliche Verurteilung zu überführen. Eine vermeintliche “Wahrheitssuche” wird dabei oft vorgeschoben, um entgegen den Regeln der Strafprozessordnung eine Übereinstimmung nach dem Prinzip “War doch so oder?” zu erreichen. Der Verteidiger muss hier konsequent und hartnäckig gegensteuern.
Konflikt und Konsens – gezielt eingesetzt – ermöglichen erst ein rechtsstaatliches Verfahren. Der Anwalt muss auch in komplexen Situationen stringent handeln und zuverlässig sein, um das einzige Ziel – für Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber das Beste herauszuholen – zu verwirklichen.
Rechtsanwalt Michael van Eckert betreut und berät Sie über alle Verfahrensstadien hinweg in englischer und deutscher Sprache.
Kanzlei: 0351 – 309 345 70 Eilfälle: 0151 – 7011 5882
Vita:
Studium:
Die juristischen Basics wurden beim Studium der Rechtswissenschaft an der Juristenfakultät der Universität Leipzig mit Arbeiten zum Wirtschaftsstrafrecht des Arztes (Die Angemessenheit der Vergütung als Indikator für das Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung) sowie zu Umfang und Auswirkungen der Basel-III-Richtlinie als Reaktion auf die Finanzkrise in den Schwerpunkten Strafrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht gelernt. Vorlesungen, Seminare und Workshops zu Themen aus den Bereichen Logik, Rhetorik und Verhandlungslehre rundeten neben fachspezifischen Zusatzqualifikationen, insbesondere zum amerikanischen Straf- und Strafprozessrecht die akademische Seite der Ausbildung ab.
Referendariat:
Sodann folgten Stationen beim Amts- und Landgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft Dresden mit Hospitation in der Rechtsmedizin an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden.
Beruf als Rechtsanwalt im Bereich Strafrecht und Steuerrecht:
Rechtsanwalt Michael van Eckert verfolgt seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit die praktische Seite des Strafrechts als selbstständiger Rechtsanwalt in Dresden. Der Aufbau der eigenen Kanzlei gelang dabei ganz wesentlich mit Hilfe der Unterstützung und Erfahrung renommierter wie fachlich ausgezeichneter Kollegen – regional wie überregional.
Das in der Ausbildung gelernte Rüstzeug konnte währenddessen durch die stete Fort- und Weiterbildung aber vor allem um wichtige praktische Erfahrungen bei der täglichen Arbeit im allgemeinen Strafrecht sowie im Wirtschafts– und Steuerstrafrecht bei der Zusammenarbeit mit einer der hier führenden Dresdner Kanzleien gefestigt und erweitert werden. Stets war dabei klar, dass eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafrecht nicht ohne fundierte Kenntnisse im Steuerrecht auskommt, was letztlich zu einer weiteren Subspezialisierung der eigenen Tätigkeit in diesem Bereich geführt hat.
Um als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) den Interessen der Mandantschaft in höchstem Maße gerecht zu werden, sind zudem unternehmerische Freiheit und Unabhängigkeit gegenüber jeglichen Zuleitungen durch Dritte essenziell, da nur so den Ansprüchen an die hohe Qualität der anwaltlichen Leistung entsprochen werden kann.
Das mit dem Betrieb einer spezialisierten Einzelkanzlei einhergehende Mehr an Handlungsfreiheit und der intensive und persönliche Austausch mit der Mandantschaft sind es, was dem Anwaltsberuf als Teil der freien Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG seinen speziellen Charme verleiht und diesen, gepaart mit Vernetzung und Spezialwissen, zu einem starken Schwert im Kampf um die Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat werden lässt.
Feierabend und zwischendurch:
Keine teuren oder ausgefallenen Hobbies. Einfach laufen.
Strafverteidigung ist Ausdauersport und dabei meist vergleichsweise einsamer Kampf um die Rechte einer beschuldigten Person im Strafverfahren.
Geistige Präsenz und körperliche Fitness bieten dabei die Gewähr, die Rechte des Beschuldigten über alle Verfahrensstadien hinweg zu wahren und ein rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen.

Um den sportlichen Ausgleich und damit den Spaß an der anwaltlichen Arbeit auch unter Extrembelastung sicherzustellen, wurde der Kanzleistandort in Dresden daher bewusst in direkter Nähe zum Naherholungsgebiet Dresdner Heide mit seinen malerischen Laufstrecken gewählt. So lässt sich im Strafverfahren auch über lange, teils holprige Distanzen die volle geistige Präsenz und Belastbarkeit des Verteidigers und damit das bestmögliche Ergebnis für Sie garantieren.
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