Rechtsanwalt Strafrecht Dresden | Strafverteidiger

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Auf einen Blick

Für Sie am Ball

Wer heute als Anwalt für seine Mandanten erfolgreich sein will, muss Spezialist sein. Im Strafrecht gilt dies mehr denn je. Technikaffinität und Medienkompetenz runden das über die Jahre angesammelte Fachwissen und die Erfahrung als Rechtsanwalt ab. In der strafrechtlichen Hauptverhandlung gilt es, Beweisanträge zu stellen, Nebelkerzen der Staatsanwaltschaft zu erkennen und dabei stets auf die tagaktuelle Rechtsprechung Bezug nehmen zu können.

Rechtsanwalt Michael van Eckert hat bereits frühzeitig durch Spezialisierung und eine klare Ausrichtung auf das Tätigkeitsfeld als Rechtsanwalt für Strafrecht den Grundstein für den Erwerb anwaltlicher Expertise im Strafrecht gelegt. Daneben garantiert die stetige Fort- und Weiterbildung im Bereich Strafrecht und Strafverteidigung sowie in Teilen des Steuerrechts für jede individuelle Situation die perfekte, maßgeschneiderte Lösung.

Strafrecht wird immer komplexer, aber dadurch auch immer interessanter. Was früher – soweit überhaupt strafrechtlich verfolgt – überwiegend von Allgemeinkanzleien und Steuerberatern abgearbeitet wurde, verlangt heute nach Spezialisten.

Rechtsanwalt Michael van Eckert kennt nicht nur die anwaltliche Seite, sondern ist zudem in mehrere überregionale interdisziplinäre Organisationen eingebunden und kennt dadurch auch die “Denkweise der Ermittler”, also der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.

Bei der Staatsanwaltschaft arbeiten Juristen, die sich im Alltag ausschließlich mit Strafrecht befassen. Um für den Mandanten Chancengleichheit zu gewährleisten und dabei auf Augenhöhe zu handeln, darf sich der Anwalt keine Verzettelung leisten.

Gerichte und Staatsanwaltschaften versuchen regelmäßig, den einmal zugelassenen Anklagesatz unter Ausblendung jeglicher noch so begründeter Zweifel und Widersprüche in eine erstinstanzliche Verurteilung zu überführen. Nahezu jeder, der einmal in der Situation war, wird bestätigen, dass eine vermeintliche Wahrheitssuche oft nur vorgeschoben wird, um entgegen den Regeln der Strafprozessordnung eine weitestgehende Übereinstimmung mit dem Anklagesatz zu erreichen. Der Verteidiger muss hier konsequent und hartnäckig gegensteuern, will er sich nicht nur als reiner Verurteilungsbegleiter gegenüber dem Gericht erweisen.

Rechtsanwalt Michael van Eckert weiß dabei stets Konflikt und Konsens mit allen übrigen Verfahrensbeteiligten gezielt und gut dosiert einzusetzen. Erst so wird ein rechtsstaatliches Strafverfahren im Sinne der Menschenrechtskonvention dennoch möglich. Von einem Anwalt wird nicht umsonst erwartet, auch in komplexen Situationen die Oberhand zu behalten, zuverlässig zu agieren und und mit Ausdauer und Augenmaß das einzige Ziel – den bestmöglichen Verfahrensausgang für Sie als Auftraggeber – zu erreichen. Die Realität bei den Gerichten sieht dabei leider nur allzu oft anders aus.

Spätestens hier zeigt sich, ob der Anwalt wirklich unabhängig oder auf die regelmäßige Beiordnung als Pflichtverteidiger angewiesen ist. Rechtsanwalt Michael van Eckert bietet diese Unabhängigkeit durch seine jahrelange und tief verwurzelte Tätigkeit im Strafrecht sowie die exzellente Vernetzung mit örtlichen wie überörtlichen Kollegen und Steuerberatern und ist dadurch in keiner Weise auf wohlwollende Gerichte oder anderweitige Dritte angewiesen. Eine bislang vergleichsweise geringe Anzahl an Pflichtverteidigungen erfolgte stets auf den ausdrücklichen Wunsch der Mandantschaft.  

Neben Hartnäckigkeit und diplomatischem Geschick werden bei der täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Strafrecht zudem Online-Medien und Apps zur Offline-Recherche immer relevanter, um in der gebotenen Schlagfertigkeit auch jederzeit und spontan auf Unvorhergesehenes reagieren zu können. Das Blättern in Kommentaren während oder bei Unterbrechungen der strafrechtlichen Hauptverhandlung wird dabei mehr und mehr zum Relikt aus der Vergangenheit. Rechtsprechung und Kommentare werden heute nicht mehr in Bibliotheken, sondern online über JurisBeck-Online und Wolters Kluwer gewälzt.

Den Zugang des Einzelnen zum Recht und nicht nur zur Meinung des jeweiligen Gerichts zu ermöglichen, zählt zu den Aufgaben des Rechtsanwalts (vgl. § 3 BRAO) und nicht erst des Rechtsmittelverfahrens. Richtig und falsch geradezurücken und das Gericht oder die Strafverfolgungsbehörde zu überzeugen obliegt und gelingt dem Verteidiger noch am besten in oder vor der Instanz.

Rechtsanwalt Michael van Eckert betreut und berät Sie über alle Verfahrensstadien hinweg in englischer und deutscher Sprache.

Kanzlei: 0351 – 309 345 70

Vita

Studium

Die juristischen Basics wurden beim Studium der Rechtswissenschaft an der Juristenfakultät der Universität Leipzig mit Arbeiten zum Wirtschaftsstrafrecht des Arztes (Die Angemessenheit der Vergütung als Indikator für das Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung) sowie zu Umfang und Auswirkungen der Basel-III-Richtlinie als Reaktion auf die Finanzkrise in den Schwerpunkten Strafrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht gelernt. Vorlesungen, Seminare und Workshops zu Themen aus den Bereichen Logik, Rhetorik und Verhandlungslehre rundeten neben fachspezifischen Zusatzqualifikationen, insbesondere zum amerikanischen Straf- und Strafprozessrecht die akademische Seite der Ausbildung ab.

Referendariat

Sodann folgten Stationen beim Amts- und Landgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft Dresden mit Hospitation in der Rechtsmedizin an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden.

Beruf als Rechtsanwalt im Bereich Strafrecht und Steuerrecht

Rechtsanwalt Michael van Eckert verfolgt seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit die praktische Seite des Strafrechts als selbstständiger Rechtsanwalt in Dresden. Der Aufbau der eigenen Kanzlei gelang dabei ganz wesentlich mit Hilfe der Unterstützung und Erfahrung renommierter wie fachlich ausgezeichneter Kollegen – regional wie überregional.

Das in der Ausbildung gelernte Rüstzeug konnte währenddessen durch die stete Fort- und Weiterbildung aber vor allem um wichtige praktische Erfahrungen bei der täglichen Arbeit im allgemeinen Strafrecht sowie im Wirtschafts– und Steuerstrafrecht bei der Zusammenarbeit mit einer der hier führenden Dresdner Kanzleien gefestigt und erweitert werden. Stets war dabei klar, dass eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafrecht nicht ohne fundierte Kenntnisse im Steuerrecht auskommt, was letztlich zu einer weiteren Subspezialisierung der eigenen Tätigkeit in diesem Bereich geführt hat.

Um als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) den Interessen der Mandantschaft in höchstem Maße gerecht zu werden, sind zudem unternehmerische Freiheit und Unabhängigkeit essenziell, da nur so den Ansprüchen an die hohe Qualität der anwaltlichen Leistung entsprochen werden kann.

Das mit dem Betrieb einer spezialisierten Einzelkanzlei einhergehende Mehr an Handlungsfreiheit und der intensive und persönliche Austausch mit der Mandantschaft sind es, was dem Anwaltsberuf als Teil der freien Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG seinen speziellen Charme verleiht und diesen, gepaart mit Vernetzung und Spezialwissen, zu einem starken Schwert im Kampf um die Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat werden lässt.

Und zwischendurch

Keine ausgefallenen Hobbies. Einfach laufen.

Strafverteidigung ist Ausdauersport und dabei meist ein vergleichsweise einsamer Kampf um die Rechte einer beschuldigten Person im Strafverfahren. Die Sparingkämpfe während des Studiums bei Atlas in Leipzig wurden im Referendariat in Dresden dann vom Sport in der freien Natur abgelöst. Ausdauersport eben. Kampf mit sich selbst. Fokus. Trailrunning.

Volle geistige Präsenz und körperliche Fitness bieten nicht nur in Studium und Referendariat die Voraussetzung, um die eigenen Ziele stets im Blick zu behalten, sondern stellen vor allem im täglichen Kampf um die Rechte des Beschuldigten das Rüstzeug, um auch in der Strafverteidigung in der ersten Liga mitspielen, mitkämpfen zu können.

Rechtsanwalt-Strafrecht-Dresden

Um den wichtigen Ausgleich und damit den Spaß an der anwaltlichen Arbeit auch unter Extrembelastung sicherzustellen, wurde der Kanzleistandort in Dresden daher bewusst in direkter Nähe zum Naherholungsgebiet Dresdner Heide mit seinen malerischen Laufstrecken und (Mountainbike-)Pfaden gewählt und auch die Sächsische Schweiz ist mit der S1 ab Bischofsplatz für längere Abenteuer in wenigen Minuten erreichbar. So lässt sich auch im Strafverfahren über lange, teils holprige, teils schmerzhafte Distanzen die volle geistige Präsenz und Belastbarkeit des Verteidigers für bestmögliche Ergebnisse garantieren.

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