Rechtsanwalt Strafrecht Dresden | Strafverteidiger

Erfahrung, die Sie schützt

Ihr Erfolg als Mandant steht und fällt mit der Expertise des Anwalts. Im Strafrecht gilt dies mehr denn je. Der Rechtsanwalt im Strafrecht muss heute technikaffin und kompetent in der Nutzung verschiedener Online- und Offlinemedien sein und dazu naturwissenschaftliche Zusammenhänge bis hin zu chemischen Strukturformeln von Betäubungsmitteln in Grundzügen verstehen und einordnen können. Auch DNA-Gutachten sind oft fehlerbehaftet. Diese Fehler und Unstimmigkeiten herauszuarbeiten, zu überprüfen und die entsprechenden Schritte einzuleiten, ist der Job des Strafverteidigers

KI-Instrumente erleichtern dabei zusätzlich die Arbeit in vielen Bereichen, in denen man als Jurist naturgemäß Laie ist und helfen dabei, relevante Themen besser zu durchdringen und in der Hauptverhandlung wie im Ermittlungsverfahren schlagkräftig zu verteidigen.

Instrumente wie Claude und Gemini sind dabei nur einer von vielen Gamechangern, mit denen die moderne Strafverteidigung mit der Justiz neuerdings auf einem ganz neuen, schlagkräftigeren Niveau streiten kann. Leider sehen viele – auch jüngere Kollegen – noch nicht ansatzweise das Potenzial KI-gestützter Strafverteidigung.

Rechtsanwalt van Eckert verbindet die jahrelange Erfahrung in der Strafverteidigung mit den Mitteln und Möglichkeiten unserer Zeit. 

In der strafrechtlichen Hauptverhandlung gilt es dabei, Zeugenaussagen einzuschätzen, die richtigen Fragen und vor allem Beweisanträge zu stellen, Nebelkerzen der Staatsanwaltschaft zu erkennen und die tagaktuelle Rechtsprechung präsent zu haben. Kurzum: Strafverteidigung ist Kampf, Strategie und Diplomatie.

Die stetige Fort- und Weiterbildung in allen seit jeher etablierten Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten sowie der tagaktuelle Zugang zu Literatur und Rechtsprechung liefern im Anwaltsalltag für jede Situation die perfekte Lösung nach Maß.

Strafrecht wird heute zunehmend komplexer, aber dadurch auch interessanter. Was früher von Allgemeinkanzleien und im Steuerstrafrecht meist von Steuerberatern mehr oder weniger im Sinne der Behörden abgearbeitet wurde und eher von deren Sympathien abhängig war, verlangt heute mehr denn je nach Spezialisten. Spezialisten, die sehen, was der Allgemeinanwalt oder der Steuerberater nicht sieht und die wie Fachärzte, wie Top-Chirurgen auf ihrem Gebiet operieren, ohne das Skalpell mit dem Stethoskop zu verwechseln.

Rechtsanwalt Michael van Eckert ist zudem über die Stationen in der Ausbildung bei Gericht und Staatsanwaltschaft hinaus bis heute in überregionale interdisziplinäre Organisationen wie die WiSteV e.V. oder die Dresdner Juristische Gesellschaft e.V. eingebunden und kennt dadurch auch die “Denkweise der Ermittler”, also der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.

Denn klar ist: Bei der Staatsanwaltschaft arbeiten Juristen, die sich im Alltag ausschließlich mit Strafrecht befassen und deren Job ist die Verfolgung und Verurteilung von Straftaten oder dem, was sie dafür halten. Um für seinen Mandanten hier Chancengleichheit zu erkämpfen und mit Gerichten und Staatsanwaltschaft mindestens auf Augenhöhe zu streiten, darf sich der Anwalt keine Verzettelung leisten. Gerade hier ist es unabdingbar, den Ermittlern an strategisch sinnvollen Stellen, dosiert auch die außerstrafrechtlichen Facetten eines Falles näher zu bringen und dem Mandanten so die wirtschaftliche und bürgerliche Existenz zu sichern. Gute Kenntnisse im Steuerrecht, im Gesellschaftsrecht sowie im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht sind hier von Bedeutung. Nicht selten folgt auf ein auf den ersten Blick maßvoll ausgegangenes Strafverfahren der Streit um eine drohende Gewerbeuntersagung oder gar der Entzug des Sorge-, Umgangs- oder Aufenthaltsrechts

Spezielles Augenmerk im Betäubungsmittelstrafrecht gilt zudem stets der Fahrerlaubnisbehörde, die den Gefahren im Straßenverkehr in der Regel dadurch entgegenwirkt, dass sie die Führerscheine der Betroffenen lieber einmal zu oft einzieht als einmal zu wenig.

Gerichte und Staatsanwaltschaften versuchen regelmäßig, die einmal zugelassene Anklage (eine Prüfung findet meist überhaupt nicht oder nur rudimentär statt) unter Ausblendung jeglicher Zweifel und Widersprüche und fernab rechtsstaatlicher Grundsätze wenigstens in eine erstinstanzliche Verurteilung zu überführen. Hier diktieren Arbeitsersparnis und die sogenannte prozessuale Wahrheit den Alltag. In der Berufungsinstanz werden die Fälle dann meist deutlich abgemildert, eingestellt oder der Mandant wird freigesprochen. Hier lohnt es sich, weiterzukämpfen und eine zweite Tatsacheninstanz für den Gegenangriff zu nutzen und gegebenenfalls den Anwalt zu wechseln, um nicht dieselben Fehler vor einem neuen Gericht zu wiederholen.

Gerade wenn in der ersten Instanz einiges schiefgelaufen ist, stehen die Chancen sehr gut, in der zweiten Runde eine deutliche Verbesserung zu erzielen. Hier muss der Anwalt seinem Mandanten den Stress nehmen und die kommenden Monate – für Sie streitet weiterhin die Unschuldsvermutung – proaktiv nutzen, während Sie durchatmen und Kraft tanken. 

Die meisten, die einmal in der Situation einer öffentlichen Hauptverhandlung waren, werden bestätigen, dass eine vermeintliche Wahrheitssuche vom Gericht oft vorgeschoben wird, um eine weitestgehende Übereinstimmung mit der Anklage zu erreichen und die Akte an die nächste Stelle weiterzureichen. Die örtlichen Pflichtverteidiger raten hier oft vorschnell zum taktischen Geständnis und Rechtsmittelverzicht als Tausch für Strafmilderung. Es geht dabei nicht um Reue, sondern um Arbeitsersparnis für das Gericht. Das Urteil wird dann nämlich deutlich kürzer ausfallen und weniger begründet. Der Verteidiger, sofern er es sich leisten kann, muss hier konsequent und hartnäckig gegensteuern, will er sich nicht als reiner Verurteilungsbegleiter erweisen. Hier zählt nicht nur, was der Anwalt kann, sondern vor allem, was er sich leisten kann – die anwaltliche Unabhängigkeit.

Mitunter sind die Gerichte am Ende zu weitreichenderen Zugeständnissen bis hin zu Verfahrenseinstellungen bereit, um sich den weiteren Streit mit dem engagierten Strafverteidiger (oft als “Konfliktverteidiger” bezeichnet), der die Regelungen der Strafprozessordnung nicht nur kennt, sondern auch in Form gut ausformulierter Beweisanträge einsetzt, vom Leib zu halten.

Vom Anwalt wird erwartet, auch in komplexen, stressigen Situationen die Oberhand zu behalten, stets zuverlässig zu handeln und mit Ausdauer und Augenmaß das einzige Ziel – den bestmöglichen Verfahrensausgang für seinen Mandanten – zu erreichen. 

Bei den Gerichten hingegen, wenn diese mit “ihren” Anwälten verhandeln, werden meist rechtliche Einordnungen der Anklagebehörde schlicht übernommen und vermeintliche “Rechtsgespräche” dienen nur noch dem Aushandeln der zu verhängenden Strafe, ohne dass der vermeintliche Tatbestand zuvor selbst vernünftig geprüft wurde. Vorschnelle Verurteilungen, wegen eines vermeintlichen Subventionsbetruges oder wegen Verrats von Geschäftsgeheimnissen, die in Wahrheit keine waren, sind dann die Regel, wenn dem Strafverteidiger Zeit, Mittel und Chuzpe fehlen, dem Gericht die Stirn zu bieten.

Zu den häufigsten Fehlerquellen aus der Praxis zählen dabei – neben Voreingenommenheit und fehlerhafter Beweiswürdigung – Verurteilungen aufgrund von sogenannten Subsumtionsfehlern, also der falschen Anwendung eines Straftatbestandes auf einen Fall, der gar nicht oder jedenfalls nicht nach dieser Vorschrift mit Strafe bedroht ist.

Hier zeigt sich, ob der Anwalt in der Materie drin steckt und unabhängig ist oder ob er die Gunst “seines” Gerichts nicht verspielen will, um von diesem auch weiterhin mit Beiordnungen als Pflichtverteidiger, Verfahrensbeistand oder Insolvenzverwalter bedacht zu werden. 

Eine derartige Versorgung durch die öffentliche Hand schafft Bequemlichkeiten und Abhängigkeit, welche weniger auf zufriedene Auftraggeber, als viel mehr auf zufriedene Gerichte angewiesen sind. Der Anwalt, den Sie sich als Ihren Verteidiger wünschen, nimmt Ihnen den Stress und die Ungewissheit und kann auf zufriedene Auftraggeber, Schlagfertigkeit und Unabhängigkeit durch jahrelange, tief verwurzelte Tätigkeit im Strafrecht verweisen sowie die auf Vernetzung mit örtlichen und überörtlichen Anwaltskollegen und Steuerberatern, die er sich über die Jahre hinweg erarbeitet hat und nicht zuletzt auf die regelmäßigen Empfehlungen ehemaliger Mandanten, die seine Unabhängigkeit sichern sowie seinen exzellenten Ruf und sein Engagement über die Region Dresden hinaus.

Schließlich gilt es als eine der wesentlichen Kernaufgaben des Rechtsanwalts (vgl. § 30 BRAO), den Zugang des Einzelnen zum Recht und nicht nur zur Meinung des jeweiligen Gerichtsvorsitzenden zu gewährleisten und wenn das Recht für ihn streitet – was es in der Regel tut -, diesem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen.

Rechtsanwalt Michael van Eckert betreut und berät Sie über alle Verfahrensstadien hinweg in englischer und deutscher Sprache.

Kanzlei: 0351 – 309 345 70

Tel: +49 (0) 351 – 309 345 70
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Vita

Michael van Eckert ist Jahrgang 1988.

Studium

Die juristischen Basics wurden beim Studium der Rechtswissenschaft an der Juristenfakultät der Universität Leipzig mit Arbeiten zum Wirtschaftsstrafrecht des Arztes (Die Angemessenheit der Vergütung als Indikator für das Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung) sowie zu Umfang und Auswirkungen der Basel-III-Richtlinie als Reaktion auf die Finanzkrise in den Schwerpunkten Strafrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht gelernt. Vorlesungen, Seminare und Workshops zu Themen aus den Bereichen Logik, Rhetorik und Verhandlungslehre rundeten neben fachspezifischen Zusatzqualifikationen, insbesondere zum kalifornischen Straf- und Strafprozessrecht die akademische Seite der Ausbildung ab. Da der Rechtsanwalt aber nicht nur Normen und Gerichtsentscheidungen zitieren, sondern vor allem souverän auftreten, reden, verhandeln und verkaufen muss, wurden diese Aspekte neben dem universitären Angebot hierzu in zahlreichen Nebenjobs neben dem Studium trainiert und verfeinert, ehe es an den nächsten Ausbildungsabschnitt ging.

Referendariat

Sodann folgten Stationen beim Amts- und Landgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft Dresden mit Hospitation in der Rechtsmedizin an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden. Der anwaltliche Teil der Ausbildung erfolgte bei der renommierten Dresdner Strafrechtskanzlei Stephan Rechtsanwälte (Ausbilder RA Michael Stephan), wo über die zweite juristische Staatsprüfung hinweg die Zusammenarbeit weiter vertieft und und die Expertise dadurch deutlich erweitert werden konnte.

Beruf als Rechtsanwalt im Bereich Strafrecht und Steuerrecht in Dresden

Rechtsanwalt Michael van Eckert verfolgt seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit die praktische Seite des Strafrechts als selbstständiger Rechtsanwalt für Strafrecht in Dresden und im gesamten Bundesgebiet. Parallel zum Aufbau der eigenen Kanzlei in der Dresdner Neustadt konnten über die freie Mitarbeit in der Kanzlei des ehemaligen Ausbilders die anwaltlichen Kompetenzen als Strafverteidiger anhand spannender regionaler und überregionaler Mandate stetig anwachsen. Die Mitarbeit erstreckte sich dabei auf komplexe strafrechtliche und steuerrechtliche Themenstellungen sowie die schlagkräftige und erfolgreiche Verteidigung von Mandanten als Team vor Gericht und gegenüber Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern.

Die Herausforderungen des Strafrechts und des Strafprozessrechts sieht Rechtsanwalt Michael van Eckert vor allem in seiner Dynamik und den stets wechselnden Interessen der Beteiligten. Als Kanzlei, als Strafverteidiger ist man nicht lediglich ein Organ der Rechtspflege, sondern Dienstleister für seine Mandanten und muss deren Interessen ebenso wie die eigenen engagiert und effektiv vertreten. Dafür sind Fort- und Weiterbildung, aber vor allem der enge persönliche Kontakt zur Mandantschaft die Voraussetzung. Egal ob im Allgemeinen Strafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht, im Steuerstrafrecht oder im Sexualstrafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht oder im Medizinstrafrecht, ist es auch Kernaufgabe des Anwalts, ohne moralische Bedenken gelegentlich unschöne Sachverhalte ebenso engagiert zu verteidigen und zwar mit derselben Hingabe, Professionalität und Leidenschaft, wie den auf den ersten Blick Unschuldigen. Als Strafverteidiger gilt der Grundsatz:

“Besser man riskiert, einen Schuldige zu retten, als einen Unschuldigen zu verurteilen.”  (Voltaire)

Biografien sind letztlich so unterschiedlich wie die menschliche DNA. Jeder Mandant hat seine eigenen Erfahrungen und Schicksalsschläge auf die ein oder andere Weise verarbeitet. Als Anwalt ist man nicht dazu da, hierüber zu urteilen, sondern den Mandanten im bestmöglichen Licht erscheinen zu lassen und ihn vor allem den Stress eines Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahrens zu nehmen. Zum Urteilen sind andere berufen. Erst wenn der Strafverteidiger dies verinnerlicht, seinen Mandanten nicht verurteilt, sondern mit allen Mitteln verteidigt, kann ein Urteil im Interesse des Mandanten beeinflusst oder sogar gänzlich abgewendet werden.

Selbstredend kommt eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafrecht nicht ohne fundierte Kenntnisse im Steuerrecht aus, was über die Jahre zu einer weiteren Spezialisierung der eigenen Tätigkeit in diesem Bereich geführt hat.

Die unternehmerische Freiheit und Unabhängigkeit – nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber dem potenziellen Mandanten, eben auch mal ein Mandat abzulehnen oder an einen Kollegen zu verweisen – ist für den erfolgreichen Verteidiger essenziell, da nur so den Ansprüchen an die hohe Qualität der anwaltlichen Leistung entsprochen werden kann.

Das mit dem Betrieb einer spezialisierten Einzelkanzlei einhergehende Mehr an Handlungsfreiheit und der intensive und persönliche Austausch mit der Mandantschaft sind es, was dem Anwaltsberuf als Teil der freien Berufe seinen speziellen Charme verleiht und diesen, zusammen mit Vernetzung und Spezialwissen, zu einem starken Schwert im Kampf um die Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat werden lässt.

Und zwischendurch

Keine ausgefallenen Hobbies. Einfach laufen.

Strafverteidigung ist Ausdauersport und dabei meist ein vergleichsweise einsamer Kampf um die Rechte einer beschuldigten Person im Strafverfahren. Die einstigen Sparingkämpfe während des Studiums bei Atlas in Leipzig wurden im Referendariat in Dresden vom Sport in der freien Natur abgelöst.

Die volle geistige Präsenz und körperliche Fitness bieten nicht nur in Studium und Referendariat die Voraussetzung, um die eigenen Ziele stets im Blick zu behalten, sondern stellen vor allem im täglichen Kampf um die Rechte des Beschuldigten das Rüstzeug, um auch in der Strafverteidigung in der ersten Liga mitspielen zu können.

Rechtsanwalt-Strafrecht-Dresden

Um den wichtigen Ausgleich und damit den Spaß an der anwaltlichen Arbeit auch unter Extrembelastung sicherzustellen, wurde der Kanzleistandort in Dresden daher bewusst in direkter Nähe zum Naherholungsgebiet Dresdner Heide mit seinen malerischen Laufstrecken und (Mountainbike-)Pfaden gewählt und auch die Sächsische Schweiz ist so mit der S1 ab Bischofsplatz für längere Abenteuer in wenigen Minuten erreichbar. 

So lässt sich seit jeher auch im Strafverfahren über lange, teils holprige und gelegentlich auch schmerzhafte Distanzen die volle geistige Präsenz und Belastbarkeit des Verteidigers für bestmögliche Ergebnisse garantieren.

Kanzleistandort Dresden

Dresden ist zu schön, um lediglich aus dem Büro und aus den Gerichtssälen heraus wahrgenommen zu werden und hat neben der wieder erstrahlten Frauenkirche bezaubernder Architektur und einer atemberaubenden Fluss-, Natur und vor allem Kulturlandschaft vieles zu bieten. So waren es nicht zuletzt glückliche Umstände im Referendariat, die es möglich machten, keine hundert Meter vom Geburtshaus Erich Kästners in der Neustadt etwas Neues aufzubauen. Eine eigene Kanzlei für Strafrecht (und später auch Steuerrecht), eine gute Leistung zu einem fairen Preis für den sächsischen Steuerzahler, der schließlich die universitäre und praktische Ausbildung ganz wesentlich mitfinanziert hat.

Die Kunst- und Kulturstadt Dresden glänzt aber nach wie vor am schönsten an einem Nachmittag von den Ruinen des 1911 erbauten und 1945 gesprengten Wolfshügelturms, einem vom Dresdner Stadtbaurat und Architekten Hans Erlwein (1872-1914) errichteten Aussichtsturm am Rande der Dresdner Heide, von dem gesagt wird, dass er einst den perfekten Walschlösschenblick bot. Dieser gehört neben dem Canaletto-Blick zu den berühmtesten Panoramaansichten Dresdens und machte den Wolfshügelturm zu einem der großartigsten Ausflugsziele in der Dresdner Umgebung. Seit 2018 wurde sein Wiederaufbau geplant und kürzlich mit den Bauarbeiten hierzu begonnen.

Lassen Sie uns daher gern bei einer Tasse Dresdner Kaffee zu Ihrem Anliegen, aber auch zu den schönen Dingen des Lebens beraten. Wir freuen uns auf Sie!

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Fax: +49 (0) 351 – 309 345 71
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