Medizinstrafrecht Rechtsanwalt Dresden |

Medizinstrafrecht – Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug und Sponsoring

Rechtsanwalt Michael van Eckert aus Dresden verteidigt Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte und andere Angehörige der Heilberufe einschließlich Apothekerinnen und Apotheker über alle Stadien eines Strafverfahrens hinweg und verfügt aus dem familiären und beruflichen Umfeld über gute Kontakte in den ambulanten wie in den stationären Bereich. Im Einzelfall kann in diesem Kapitel nach Prüfung des Sachverhalts auch die Nebenklagevertretung übernommen werden.

Zu den häufigsten Tatbeständen gehören im Medizinstrafrecht

Medizinstrafrecht Anwalt Dresden Stethoskop mit Paragraphenzeichen

Da medizinische Sachverhalte in der Regel hohe Ansprüche an alle Beteiligten stellen, ist es hier ganz besonders wichtig, dem bei den Strafverfolgungsbehörden meist nicht oder allenfalls stark rudimentär vorhandenen Fachwissen und den fehlenden Einblicken in das System Gesundheitswesen durch eigene Expertise und Erfahrungen des Anwalts sowie durch hinzugezogenen externen Sachverstand zu begegnen.

Wichtig ist auch hier: Wenden Sie sich auf jeden Fall an einen Strafrechtler. Nicht selten liest man in diesem Zusammenhang von Fällen, in denen Ärzte von Allgemeinanwälten oder Angehörigen anderer Disziplinen verteidigt werden, die offenbar dem Arzt bereits einmal in anderer Sache behilflich waren. Im Strafverfahren, vor allem im Medizinstrafrecht geht es meist um alles, Ihre Zulassung als Arzt, Ihre finanzielle Zukunft und Ihre Reputation. Hier bietet es gelegentlich sich an, die Verteidigung als Team von mehreren Anwälten und gegebenenfalls Sachverständigen aufzustellen.

So können gutachterliche Fehler und Widersprüche zügig aufgespürt und mittels erfahrener Gutachter der Sachverhalt neu aufgerollt und anders beurteilt werden. Der Verdacht eines ärztlichen Verschuldens kann so bereits im Ermittlungsverfahren ausgeräumt und das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung eingestellt werden. Hier geht es darum, die Ermittlungsbehörden überhaupt erst einmal für die Situation und das Arbeitsumfeld Krankenhaus bzw. ärztliche Versorgung zu sensibilisieren. Aber auch Schwerpunktabteilungen der Staatsanwaltschaften sind hier häufig unzureichend aufgestellt.

Aber auch wenn es zu strafrechtlich relevanten Fragen der Abrechnung ärztlicher Leistungen gekommen ist (Abrechnungsbetrug § 263 StGB), muss der Rechtsanwalt die Besonderheiten und Unterschiede zwischen EBM, GOÄ und DRG ebenso wie die Fragen der medizinischen Indikation für bestimmte Medikamente kennen, nachvollziehen und erklären können.

Das Handbuch für die staatsanwaltliche Tätigkeit beginnt in diesem Kapitel mit den Zeilen:

“Die in den Gesundheitssektor fließenden Summen, wecken Begehrlichkeiten und schaffen auch Gelegenheiten für die schwarzen Schafe der Branche. Wie hoch der mutmaßliche Schaden durch Betrug für unser Gesundheitswesen ist, kann aktuell niemand sagen.” (Vordermayer / von Heintschel-Heinegg / Schnabl / Beckstein, Handbuch für die staatsanwaltliche Tätigkeit, 7. Auflage 2023, Kapitel 19 Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen Rn. 4). 

Hier wird kein Sinn für komplexe Zahlenwerke und die dahinter stehenden Mechanismen und Systeme geschärft, sondern der blinde Jagdeifer des Strafverfolgers geweckt. Ziel der Verteidigung ist es hier, den Staatsanwalt zum Weiterlesen zu bewegen und ihn durch akribisches Vorgehen die Gegenposition näherzubringen. Ist das Interesse für den Fall und die Sichtweise der Verteidigung einmal geweckt, können Fälle häufig schon im Vorverfahren zur Einstellung gebracht werden kann.

Die in diesem Zusammenhang neuerdings immer häufiger relevant werdenden und im Jahr 2016 eingeführten Tatbestände zur Korruption im Gesundheitswesen (insbes. §§ 299a, 331 StGB) wurden von Rechtsanwalt Michael van Eckert seinerzeit bei Professor Hendrik Schneider an der Universität Leipzig in ihrer Genese begleitet und im Rahmen einer Examensarbeit eingehend behandelt.

Das Medizinstrafrecht zieht sich seither wie ein roter Faden durch Ausbildung und berufliche Praxis in Leipzig und Dresden. Hier konnten in der Vergangenheit bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren erfolgreich zum Abschluss und zur Einstellung gebracht werden.

Setzen Sie sich daher gern mit uns in Verbindung, wenn wegen eines der genannten Straftatbestände gegen Sie ermittelt wird oder Sie wegen der immer engmaschigeren Pflichten mögliche Ermittlungen fürchten und mit einem Anwalt Rücksprache nehmen möchten. Rechtsanwalt Michael van Eckert steht hierfür gern persönlich zur Verfügung, um Sie bestmöglich präventiv abzusichern.

Tel.: 0351 – 309 345 70 Signal: 0151 – 7011 5882 E-Mail: info@ve-strafrecht.de

Da es im Medizinstrafrecht über die letzten Jahre immer häufiger zu Praxisdurchsuchungen kommt, sei an dieser Stelle noch einmal ganz besonders auf die zu diesem Bereich erstellte Checkliste Durchsuchung hingewiesen. In der Situation einer Durchsuchung professionell und vorbereitet zu sein, ist heute wichtiger denn je.

 

Rechtsanwaltskanzlei Michael van Eckert | Kanzlei für Strafrecht Dresden

Förstereistraße 25
01099 Dresden

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Fax: +49 (0) 351 – 309 345 71
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