Zahlung mit Bitcoin Anwalt Strafrecht Dresden |
Warum wir jetzt auch Bitcoin und Monero als Zahlungsmittel akzeptieren
Die Welt wird digitaler. Das betrifft nicht nur die Anliegen, mit denen Mandanten sich an uns und unsere Partnerkanzleien wenden, sondern auch Cloud-Lösungen, die Integration künstlicher Intelligenz in Arbeitsprozesse sowie Bitcoin und Monero. Dabei erkennen wir die Bedeutung an, als Anwalt mit den neuesten technologischen und finanziellen Entwicklungen Schritt zu halten. Die Akzeptanz von Bitcoin als Zahlungsmittel in Online-Shops, beim Einzelhandel und in Dienstleistungssektoren nimmt stetig zu. Dieser Trend spiegelt sich auch in der zunehmenden Akzeptanz von digitalen Währungen in professionellen Dienstleistungen wider. Dennoch gibt es abseits von absoluten Spezialisten nach wie vor vergleichsweise wenige Kanzleien, die im Bereich Bitcoin und Monero nicht nur aktiv sind, sondern auch mit den notwendigen rechtlichen und steuerlichen Belangen vertraut sind.
Die Entscheidung, Bitcoin und Monero anzunehmen, basiert nicht nur auf der wachsenden Verbreitung dieser Technologien, sondern auch auf unserer umfassenden Erfahrung insbesondere im Steuerrecht sowie der Spezialisierung auf die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Vorwürfen wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Die landläufige Meinung, wonach Bitcoin und Monero ihren Use Case vor allem in kriminellen Zwecken wie Geldwäsche und Steuerhinterziehung haben sollen, hält mit den Entwicklungen der letzten Jahre längst nicht mehr Schritt.
Durch die lange Beschäftigung mit sämtlichen Aspekten in diesem Bereich haben wir ein tiefes Verständnis für die Mechanismen und die zugrundeliegende Sicherheitsarchitektur entwickelt. Dieses Wissen und auch die Entwicklung aufseiten der Rechtsprechung und Regulierungsbehörden (vgl.: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2023 – IX R 3/22) hat uns zu der Überzeugung geführt, dass Bitcoin und Monero trotz der vielfach kritisierten Volatilität eine sichere und vertrauenswürdige Entwicklung darstellen, die ohnehin mehr und mehr auch in der Rechtsberatung ihren Platz findet. Die zunehmende regulatorische Einbettung von Kryptowährungen – unter anderem durch die europäische MiCA-Verordnung und die Arbeit der neuen Anti-Money Laundering Authority (AMLA) mit Sitz in Frankfurt – unterstreicht, dass sich das regulatorische Umfeld dynamisch weiterentwickelt und digitale Zahlungsmittel zunehmend ihren festen Platz im Finanzsystem einnehmen.
Einige renommierte Kanzleien weltweit haben bereits erfolgreich Kryptowährungen in ihre Zahlungsoptionen integriert. Dieser Schritt dient nicht nur der Erweiterung der verfügbaren Zahlungsmethoden, sondern auch der Demonstration von Innovationsbereitschaft und der Anpassung an die Bedürfnisse der Mandanten, die zunehmend digitale Lösungen suchen.
Vorteile der Zahlung mit Bitcoin
Schnelligkeit und Effizienz: Transaktionen mit Bitcoin – insbesondere über das Lightning Network – sind oft schneller abgewickelt als herkömmliche Banktransaktionen und funktionieren über Ländergrenzen hinweg sowie am Wochenende.
Sicherheit: Durch den Einsatz von Blockchain-Technologie bieten Transaktionen in Bitcoin eine hohe Sicherheit. Jede Transaktion wird verschlüsselt und ist manipulationsgeschützt.
Transparenz: Obwohl ein hohes Maß an Pseudonymität geboten wird, sorgt die Blockchain-Technologie für eine nachvollziehbare Dokumentation aller Transaktionen, was sie letztlich auch aufseiten der Regulierungsbehörden zu einem effektiven Werkzeug im Kampf gegen Geldwäsche macht.
Innovative Zahlungslösung: Das Akzeptieren von Bitcoin passt zum innovativen und dynamischen Selbstverständnis der Kanzlei und fügt sich in die Arbeitsweise und die Nutzung moderner Technologien lückenlos ein.
Vorteile der Zahlung mit Monero
Regulatorischer Kontext: Monero und die EU-Geldwäscheregulierung
Die Europäische Union hat mit der Anti-Money Laundering Regulation (AMLR – Verordnung (EU) 2024/1624) im Mai 2024 ein umfassendes Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche verabschiedet, das ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Die AMLR verbietet es regulierten Krypto-Dienstleistern (sog. CASPs), anonyme Konten zu führen und Transaktionen mit sogenannten Privacy Coins zu unterstützen. Große Handelsplattformen wie Binance und Kraken haben Monero im Europäischen Wirtschaftsraum bereits delistet.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Diese Verbote richten sich ausschließlich an regulierte Krypto-Dienstleister. Die Annahme von Monero als Zahlungsmittel durch Rechtsanwälte, Händler oder andere Dienstleister im Rahmen ihrer normalen beruflichen Tätigkeit ist davon nicht betroffen. Der Grundsatz „Was nicht verboten ist, ist erlaubt“ gilt hier. Gleichwohl sollten Mandanten beachten, dass der Erwerb und Tausch von Monero über regulierte Plattformen in der EU perspektivisch eingeschränkt sein kann.
Wie Sie mit Bitcoin bezahlen können
Mandanten, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können ihre Rechnungen in Bitcoin bezahlen. Der Zahlungsprozess ist einfach und ähnelt anderen elektronischen Zahlungsmethoden. Wenn Sie eine Rechnung erhalten, finden Sie darauf eine Option zur Zahlung mit Bitcoin inklusive einer digitalen Wallet-Adresse. Der entsprechende Betrag in Bitcoin wird basierend auf dem aktuellen Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion berechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent wird dabei aus dem Bruttobetrag in Euro herausgerechnet und von der Kanzlei in Euro an die Finanzverwaltung abgeführt, als hätte der Mandant in Euro gezahlt.
Noch einfacher ist die Zahlung in Bitcoin über den Dienstleister Coinfinity, für den Sie noch nicht einmal eigene Coins besitzen bzw. hergeben müssen:
1. Sie laden die App aus dem Appstore herunter und klicken auf “Kaufen”,
2. Sie geben den Rechnungsbetrag in Euro an und
3. kaufen die Bitcoin in Ihre Wallet bei Coinfinity oder in eine externe Wallet (diese muss Ihnen gehören; wir raten uneingeschränkt zur Selbstverwahrung).
4. Anschließend erhalten Sie eine IBAN, an welche Sie den Rechnungsbetrag in Euro überweisen und sobald die Überweisung durchgeführt ist, können Sie
5. online im Blockexplorer verfolgen, wie die Bitcoin auf Ihre Wallet gutgeschrieben und bestätigt werden.
6. Sie transferieren diese sodann an die von uns mitgeteilte Wallet-Adresse.
Fertig. Sie tätigen nur die Banküberweisung an Coinfinity und transferieren die Bitcoin anschließend an uns
Wie Sie mit Monero bezahlen können
Sonderpunkt Geldwäsche
Rechtsanwälte sind von einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) nicht ausgenommen, auch wenn für Strafverteidiger Einschränkungen bestehen. Daneben gelten unter bestimmten Umständen die Regelungen und Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG), wozu Meldepflichten zählen, wenn der Anwalt in bestimmten, im Gesetz aufgeführten Bereichen tätig wird.
Die Annahme von Honoraren in Bitcoin oder Monero generiert jedoch grundsätzlich keine Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz, sofern diese Zahlungen im Rahmen der normalen beruflichen Tätigkeiten erfolgen. Eine Meldepflicht besteht nur bei einer Tätigkeit in einem der in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG genannten Bereiche (beispielsweise die Beratung bei Finanz- oder Immobilientransaktionen oder bei Zusammenschlüssen und Übernahmen sowie die Steuerberatung). Eine steuerrechtliche Beratung, die im Rahmen einer anderen Haupttätigkeit (z. B. im Zuge einer strafrechtlichen Beratung) erbracht wird, fällt dagegen normalerweise nicht unter die Definition des geschäftsmäßigen Hilfeleistens in Steuersachen nach dem GwG.
Letztlich bleibt es hier also in den meisten Fällen bei den normalen Pflichten zur Vermeidung von Geldwäscherisiken, wie sie in § 261 StGB geregelt sind, mit dem Ausschluss für Strafverteidiger nach dem sogenannten Strafverteidigerprivileg, welches für eine Strafbarkeit des Verteidigers sicheres Wissen um eine kriminelle Herkunft der Mittel im Zeitpunkt der Annahme voraussetzt. Das gilt für Bitcoin und Monero gleichermaßen.
Ausblick: Mit der AMLR wird das Geldwäscherecht ab 2027 auf europäischer Ebene unmittelbar harmonisiert und das bisherige GwG in weiten Teilen abgelöst. Der Kreis der Verpflichteten wird erweitert, die Sorgfaltspflichten verschärft – insbesondere bei Transaktionen mit Bezug zu Kryptowerten. Die steuerstrafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Implikationen dieser Entwicklung behalten wir für unsere Mandanten selbstverständlich im Blick.
Engagement für Ihre Sicherheit
Wir verstehen, dass die Sicherheit bei finanziellen Transaktionen höchste Priorität hat. Unsere Kanzlei nutzt sichere Wallets und die neuesten Sicherheitsprotokolle, um den Schutz Ihrer Daten und Mittel zu gewährleisten. Zudem halten wir uns strikt an die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Geldwäscheprävention.
Die Integration von Bitcoin und Monero in unsere Zahlungsoptionen spiegelt unser Bestreben wider, an der Spitze der rechtlichen Beratungspraxis zu stehen und unseren Mandanten fortschrittliche, sichere und effiziente Dienstleistungen zu bieten. Die Kanzlei und ihre Mitarbeiter sind stolz darauf, Pioniere in dieser neuen Ära der Rechtsberatung zu sein und den Mandanten die Flexibilität zu bieten, die moderne Technologie ermöglicht.
Für weitere Informationen zu unseren Zahlungsmethoden oder bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder direkt:
So erreichen Sie uns:
Tel: +49 (0) 351 – 309 345 70
Fax: +49 (0) 351 – 309 345 71
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Rechtsanwaltskanzlei Michael van Eckert | Kanzlei für Strafrecht Dresden | Strafverteidiger Dresden
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