Hauptverfahren Strafrecht | Dresden
Das strafrechtliche Hauptverfahren – vom Eröffnungsbeschluss über die strafrechtliche Hauptverhandlung bis zum Urteil
Das Hauptverfahren stellt den Kern des Strafprozesses dar. Es beginnt, nachdem das Zwischenverfahren abgeschlossen ist und das Gericht entschieden hat, dass die Anklage hinreichend begründet und eine Verurteilung nach derzeitigem Stand wahrscheinlich ist.
Ablauf und wichtige Aspekte:
- Richter und Staatsanwälte: In einigen Gerichten, besonders im süddeutschen Raum, wechseln Richter und Staatsanwälte häufig ihre Rollen. Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband nicht nur von Richtern, sondern auch von Staatsanwälten. Dies kann Einfluss auf die Verhandlungsführung und die Urteilsfindung haben.
- Verteidigungsstrategie: Eine aktive und konfliktbereite Verteidigung ist entscheidend. Ihr Verteidiger muss alle legalen Mittel nicht nur der Strafprozessordnung nutzen, um Ihre Interessen zu schützen und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Häufig führt die Angst bei Gerichten, wegen etwaiger Fehler von der nächsthöheren Instanz aufgehoben zu werden, zu weit größeren Strafrabatten bis hin zu Einstellungen als das reumütigste Geständnis.
- Protokollierung: Bei Verhandlungen vor dem Landgericht und Oberlandesgericht erfolgt keine wörtliche Protokollierung. Daher ist es unerlässlich, wichtige Anträge und Erklärungen zur Protokoll zu geben, um den Ablauf der Hauptverhandlung für die Urteilsfindung zu “konservieren” und spätere Rechtsmittel zu ermöglichen.
Ziel der Verteidigung:
- Fehler der Gerichte: Fehlerhafte Entscheidungen des Gerichts müssen erkannt und sofort angefochten werden. Ein erfahrener Strafverteidiger wird Schwachstellen in der Beweisführung oder Verfahrensfehler identifizieren und für den Mandanten nutzen.
- Optimale Ergebnisse: Ihr Verteidiger strebt stets das bestmögliche Ergebnis an, sei es durch Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Milderung der Strafe.
Nach dem Hauptverfahren:
- Urteilsverkündung: Das Hauptverfahren endet mit der Verkündung des Urteils. Dieses kann sowohl Freispruch, Verurteilung oder eine Verfahrenseinstellung beinhalten.
- Rechtsmittel: Nach der Urteilsverkündung besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einzulegen, um die Entscheidung überprüfen zu lassen.
Beratung und Kontakt:
Ziel der Verteidigung, allem voran in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist es für den Mandanten mit allen legalen Mitteln das Beste herauszuholen. Der Verteidiger muss gestalten, manipulieren, insistieren getreu dem Motto: Alles, was nicht verboten ist und zugleich dem Mandanten nützt, ist erlaubt, zulässig und in aller Regel geboten.
Selbst unter Strafverteidigern wenig bekannt zu sein scheint dabei, dass sogar das Mitschneiden des öffentlichen Teils der Hauptverhandlung mittels Aufnahmegerät durch den Verteidiger (auch, wenn der von einem Strafrichter verfasste Standardkommentar zu StPO und GVG etwas anderes behauptet) zulässig ist und vom Gericht nicht unterbunden werden darf. Der Strafverteidiger kann sich so intensiv auf die Befragung von Zeugen und den Verlauf der Hauptverhandlung konzentrieren, ohne sich in seinen eigenen Notizen zu verlieren und kann sich im Anschluss jeden Teil des Sitzungstages beliebig oft in Erinnerung rufen und einer fehlerhaften Protokollierung so insbesondere durch gezielte Beweisanträge im nächsten Sitzungstermin, frühzeitig vorbeugen.
Häufig wird von Richtern auch der vermeintliche Kniff angewandt, dem schweigenden Angeklagten über die Äußerung zu seinen persönlichen Verhältnissen doch eine zumindest teilweise Einlassung zur Sache zu entlocken. Dies kann, muss aber nicht immer vom Verteidiger vollständig unterbunden werden. Denn der Richter beispielsweise, der den Angeklagten eingängig zu dessen beruflichem Werdegang befragt hat und die Äußerungen kommentarlos entgegengenommen hat, macht sich erklärungspflichtig, wenn er im weiteren Verlauf vom Sachverständigen als “jedenfalls nicht fachgerecht” festgestellte Bauausführungen als demnach gänzlich nicht erfolgt werten will, wenn doch im vorangegangenen Termin bereits festgestellt wurde, dass der Angeklagte keinerlei berufliche Qualifikation in diesem Bereich hat.
Für eine engagierte Verteidigung oder eine unabhängige zweite Meinung zum bisherigen Verfahrensstand, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns direkt für eine umfassende Beratung:
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Rechtsanwaltskanzlei Michael van Eckert | Kanzlei für Strafrecht Dresden | Strafverteidiger Dresden
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