Erstberatung Anwalt | Strafrecht Dresden

Auf einen Blick

Erstberatung im Strafrecht

VorladungStrafbefehl oder sogar die Festnahme eines Angehörigen. Gründe für den Kontakt zu einem Strafverteidiger sind vielfältig, doch welcher ist gut oder sogar der Beste und ist dazu bereit und vor allem fähig, die eigene Sache bestmöglich zu verteidigen? Das Internet hilft hier meist nur bedingt weiter. Mit dieser Website soll Ihnen daher ein erster Leitfaden mit den notwendigen Informationen in der für Sie wahrscheinlich ungewohnten Situation eines Strafverfahrens an die Hand gegeben werden. In einem ersten Beratungsgespräch können die dann noch offenen Fragen in der Regel schnell und zuverlässig beantwortet und auch die Übernahme des Beratungs- oder Verteidigungsmandats geklärt werden.

Die anwaltliche Erstberatung wird dabei für Verbraucher vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf maximal 190 EUR netto taxiert. Im Fall einer Mandatierung werden diese angerechnet.

Auf den umliegenden Seiten finden Sie zudem einige nützliche Informationen und Tipps zu Verhaltensweisen im Straf- und Strafprozessrecht für Sie zusammengestellt. Derartige Tipps und Ratschläge können jedoch den anwaltlichen Rat im Einzelfall und erst Recht die anwaltliche Verteidigung durch einen Strafverteidiger nicht ersetzen. Über das Kontaktformular können Sie zudem unkompliziert Ihre Anfrage per E-Mail übersenden.

Egal in welchem Verfahrensstadium Sie sich befinden, auf den Anwalt müssen Sie sich verlassen können. Qualifikation erfordert Spezialisierung, denn niemand durchdringt die Eigenheiten eines Rechtsgebiets, in dem er nicht täglich unterwegs ist. 

Die Kanzlei van Eckert in Dresden vertraut – ausschließlich im Strafrecht und Steuerrecht tätig – auf die sichere Kenntnis und Nutzbarmachung sowohl der tagaktuellen Rechtsprechung und Fachliteratur als auch auf einen breiten Fundus an Erfahrung und weiß Ihnen dabei stets mit qualifiziertem anwaltlichen Rat zur Seite zu stehen, um für Sie individuell das Beste herauszuholen.

Um Sie dabei zielsicher und verlässlich auch hinsichtlich etwaiger Nebenfolgen einer Verurteilung zu beraten, sind – idealerweise vorab – folgende Unterlagen notwendig:

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Sollten Sie sich darüber hinaus für eine strafrechtliche Mandatierung auch nach außen entscheiden, wird zudem eine

erforderlich.

Die Unterlagen können Sie bequem per E-Mail an info@ve-strafrecht.de, verschlüsselt über Signal (0151 7011 5882) sowie händisch oder per Post in den Kanzleibriefkasten hereinreichen. Selbstverständlich erfolgt sodann im Anschluss an die Beratung eine ordnungsgemäße Rechnungslegung für Ihre Unterlagen. Weitere Einzelheiten zur Verteidigung und den Kosten im Strafverfahren finden Sie hier.

Wie verläuft die Erstberatung beim Anwalt?

Sie rufen an, vereinbaren einen Termin oder werden direkt beraten (gern auch per E-Mail oder Videoschalte über Signal/Telegram). Je nach Fallkonstellation kann die Dauer der anwaltlichen Beratung teils stark variieren und richtet sich ausschließlich nach Ihrem Beratungsbedarf. Einzig entscheidend ist dabei, ob Ihre Fragen mit hinreichender Klarheit beantwortet werden konnten.

Idealerweise haben Sie die wesentlichen Dokumente (Anklage, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungsverzeichnis, Strafbefehl etc.) griffbereit oder bereits übersandt. Droht ein Fristablauf? Wann wurde der Strafbefehl oder die Anklage zugestellt? Hat man Sie bereits zum Sachverhalt befragt? Wurden Sie belehrt? Nicht alles lässt sich im Erstgespräch erschöpfend klären. Um für Sie vollständig – auch hinsichtlich etwaiger außerstrafrechtlicher Nebenfolgen – beraten zu können, ist daher in der Regel Akteneinsicht erforderlich. Im Rahmen des Erstgesprächs lassen sich jedoch meist die drängendsten Fragen beantworten und mögliche Wege einer Verteidigungsstrategie aufzeigen.

Zu den außerstrafrechtlichen Nebenfolgen sind dabei meist

  • laufende Bewährungsverfahren
  • Berufs- und Disziplinarrecht (Beamte, Kammerberufe)
  • Arbeitsrecht (fristlose Kündigung etc.)
  • Steuer- und Gewerberecht (Zuverlässigkeit) sowie
  • ausländer- und aufenthaltsrechtliche Fragestellungen (Abschiebung, Ausweisung)

zu beachten und in die Verteidigungsstrategie mit aufzunehmen. Ein grober Fehler wäre es hier, eine entsprechende Indikation zu übersehen. Häufig sind die Nebenfolgen und Nachwirkungen eines Strafverfahrens für die Mandantschaft weit schmerzhafter als die eigentliche Sanktion oder Auflage. Für weitere Indikationen sei an dieser Stelle auf die entsprechenden Ausführungen zum Strafbefehl verwiesen. 

Der Erfahrung nach kann Strafverteidigung nie zu früh ansetzen. Auch wenn Sie lediglich den Verdacht haben, dass gegen Sie ermittelt wird oder wenn Sie befürchten, Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld könnte sich strafbar gemacht haben, stehen Ihnen die Türen zur Kanzlei offen. In diesem Fall sollten jedoch die sensiblen Themen nicht am Telefon besprochen, sondern auf einen separaten Beratungstermin verlegt werden.

Gilt auch für die Erstberatung anwaltliche Schweigepflicht?

In jedem Fall ist auch bei der Erstberatung absolute anwaltliche Diskretion zwingend. Die Schweigepflicht gilt uneingeschränkt und unabhängig davon, ob es letztlich zu einer Mandatierung kommt. Die in § 2 BORA normierte Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts ist eine berufsrechtliche Pflicht von besonderer Bedeutung und erstreckt sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes anvertraut oder ihm anlässlich seiner Berufsausübung bekannt wird.

So erreichen Sie uns:

Tel: +49 (0) 351 – 309 345 70
Fax: +49 (0) 351 – 309 345 71
E-Mail: info@ve-strafrecht.de
Signal: +49 (0) 151 70115882

Haftungsausschluss

Weder durch das Lesen von Inhalten noch durch den Download oder sonstige Nutzungsweisen der zur Verfügung gestellten Informationen kommt ein Mandatsverhältnis zustande oder besteht eine Haftung aus Rat oder Auskunft. Die Haftung wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschinformationen handelt. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte Kommunikation via E-Mail unsicher ist.

Es findet daher keine Haftung für übermittelte Mitteilungen, insbesondere zur Fristwahrung statt. Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch Annahmeerklärung des Rechtsanwalts zustande. Vor Mandatsannahme geleistete Vorschüsse werden bei Ablehnung des Mandats unverzüglich zurückerstattet.

Bei unverschlüsselter Erstübermittlung von E-Mails wird das Einverständnis zur unverschlüsselten Kommunikation unterstellt.

 

Rechtsanwaltskanzlei Michael van Eckert | Kanzlei für Strafrecht Dresden

Förstereistraße 25
01099 Dresden

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