Allgemeines Strafrecht Dresden |

Allgemeines Strafrecht – Diebstähle, Beleidigung, Körperverletzung

Rechtsanwalt Michael van Eckert berät und verteidigt Unternehmen und Privatpersonen in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts.

Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Raub oder Körperverletzung – das „allgemeine Strafrecht“ umfasst solche Delikte, die einerseits im Strafgesetzbuch stehen (anders etwa das Arznei- und Betäubungsmittelstrafrecht) und zugleich in einer gewissen Häufigkeit vorkommen. Auch die Delikte des Sexualstrafrechts und Aussagedelikte wie die Politikerbeleidigung nach § 188 StGB werden hierzu gezählt.

Trotz Häufigkeit ist jedoch jeder Fall speziell und muss auf seine Besonderheit hin geprüft und die Verteidigungsstrategie daran entwickelt werden, um Gerichte und Strafverfolgungsbehörden für eigenen Argumente zu gewinnen.

So ist nicht jede einbehaltene Sache gleich als Unterschlagung zu bewerten und nicht jede (vermeintliche) Manipulation eines Schriftstücks stellt eine Urkundenfälschung dar. Vielfach existieren Zurückbehaltungsrechte oder die vermeintliche Urkundenfälschung entpuppt sich als straflose Lüge. Lügen sind aber nur in bestimmten Kontexten des gesellschaftlichen Zusammenlebens strafbar. Im Sexualstrafrecht finden sich vielfach zudem enorm schwierige Beweislagen (Aussage-gegen-Aussage). Die Verteidigung muss hier frühzeitig die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragen, um den Mandanten nicht der Willkür des Gerichts auszusetzen. 

Aber auch dann, wenn es sich auf den ersten und vielleicht noch auf den zweiten Blick um einen vermeintlich einfachen Fall handelt und die Sach- und Rechtslage offensichtlich erscheint, muss der Verteidiger die jeweiligen Eigenheiten des Falles genau kennen und penibel herausarbeiten. So kann auch in schwierigen Fällen eine optimale Verteidigung gelingen und der Weg zu einem Verfahrensabschluss im Sinne des Mandanten bis hin zur Einstellung oder einem anderweitigen Absehen von Strafe geebnet werden.

Die klassischen Delikte des allgemeinen Strafrechts sind vor allem Beleidigung (§ 185 StGB) Brandstiftung (§ 306 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Aussagedelikte einschließlich falsche uneidliche Aussage (§ 153 ff. StGB), Begünstigung (§ 257 StGB), Hehlerei (§ 259 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Körperverletzung (§ 223 ff. StGB), Nötigung (§ 240 StGB) sowie Raub (§ 249 StGB), Schachbeschädigung (§ 303 StGB), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) und Tötungsdelikte (§§ 222, 211 ff. StGB).

Die Grenzen zu anderen Bereichen des Strafrechts sind fließend und uneindeutig. Gerade die regelmäßige Tätigkeit in komplexen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen oder medizinischen Sachverhalten sind es, was eine Spezialkanzlei hier vom Allgemeinverteidiger unterscheidet und dadurch überdurchschnittlich häufig zu Freispruch und Einstellung des Verfahrens führt.

Gern beraten wir Sie kurzfristig zu ihrem individuellen Fall und den Möglichkeiten einer Verteidigungsstrategie. Lernen Sie die Kanzlei und unsere diskrete und unkomplizierte Arbeitsweise am besten im Rahmen eines unverbindlichen anwaltlichen Erstgesprächs kennen.

Nach Beauftragung mit der Verteidigung beantragt Rechtsanwalt Michael van Eckert umgehend Akteneinsicht. Nach erfolgter Akteneinsicht wird gemeinsam mit dem Mandanten die tatsächliche und rechtliche Lage erörtert und die Verteidigungsstrategie entwickelt.

Kontaktieren Sie uns gern und Überzeugen Sie sich selbst von unserer Arbeit.

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